Europawahlgesetz - EuWG | § 8 Wahlvorschlagsrecht

(1) Wahlvorschläge können nach Maßgabe des § 9 Abs. 5 von Parteien und von sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung und Mitwirkung in Volksvertretungen ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (sonstige politische Vereinigungen) eingereicht werden.

(2) Eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung kann entweder Listen für einzelne Länder, und zwar in jedem Land nur eine Liste, oder eine gemeinsame Liste für alle Länder einreichen. Die Entscheidung über die Einreichung einer gemeinsamen Liste für alle Länder oder von Listen für einzelne Länder trifft der Vorstand des Bundesverbandes oder, wenn ein Bundesverband nicht besteht, die Vorstände der nächstniedrigen Gebietsverbände im Wahlgebiet gemeinsam, oder eine andere in der Satzung des Wahlvorschlagsberechtigten hierfür vorgesehene Stelle.

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Referenzen - Gesetze | § 128 ZVG

§ 128 ZVG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 128 ZVG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Europawahlgesetz - EuWG | § 14 Zulassung der Wahlvorschläge, Entscheidung über die Verbindung von Listen für einzelne Länder


(1) Der Bundeswahlausschuss entscheidet am zweiundsiebzigsten Tage vor der Wahl für alle Wahlorgane verbindlich über alle Voraussetzungen für die Zulassung der Listen für einzelne Länder und der gemeinsamen Listen für alle Länder. Zu der Sitzung sind
§ 128 ZVG zitiert 1 andere §§ aus dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung.

Europawahlgesetz - EuWG | § 9 Inhalt und Form der Wahlvorschläge


(1) Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Wahlvorschläge von sonstigen politischen Vereinigungen müssen deren Namen und, sofern sie ein Kennwort ver

Referenzen - Urteile | § 128 ZVG

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 128 ZVG.

Finanzgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - 10 K 614/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist die Berücksichtigung von Wahlkampfkosten als Werbungsk

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 01. Apr. 2014 - 2 BvC 2/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Gründe A. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Nichtzula

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 01. Apr. 2014 - 2 BvC 1/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Gründe A. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückwei

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 01. Apr. 2014 - 2 BvC 3/14

bei uns veröffentlicht am 01.04.2014

Gründe A. 1 Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Zurückwei

Bundesverfassungsgericht Urteil, 09. Nov. 2011 - 2 BvC 4/10, 2 BvC 6/10, 2 BvC 8/10

bei uns veröffentlicht am 09.11.2011

Tenor Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. § 2 Absatz 7 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten

Referenzen

(1) Wahlvorschläge von Parteien müssen den Namen der einreichenden Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese enthalten. Wahlvorschläge von sonstigen politischen Vereinigungen müssen deren Namen und, sofern sie ein Kennwort verwenden, auch...