Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 79 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 79 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung Inhaltsverzeichnis
(1) An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht sind beteiligt
- 1.
der Beschwerdeführer, - 2.
die Regulierungsbehörde, - 3.
Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Regulierungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.
(2) Richtet sich die Beschwerde gegen eine Entscheidung einer nach Landesrecht zuständigen Behörde, ist auch die Regulierungsbehörde an dem Verfahren beteiligt.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) In folgenden Verfahren bestimmt sich der Wert nach § 3 der Zivilprozessordnung: 1. über Beschwerden gegen Verfügungen der Kartellbehörden und über Rechtsbeschwerden (§§ 73 und 77 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen),2. über Beschwerden g
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Die Rechtsbeschwerde steht der Regulierungsbehörde sowie den am Beschwerdeverfahren Beteiligten zu.
(2) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Verletzung des Rechts beruht; die §§ 546, 547 der Zi
(1) Die in § 79 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 bezeichneten Beteiligten können die Akten des Gerichts einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. § 299 Abs. 3 der Zivilprozessord
(1) Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde kann selbständig durch Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden.
(2) Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet der Bundesgerichtshof durch Beschluss, der zu begründen ist. Der Beschluss kann oh
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 13/11/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 32/07 Verkündet am: 13. November 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric
published on 13/11/2007 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 23/07 Verkündet am: 13. November 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja
published on 07/04/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 1/11 vom 7. April 2014 in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Dr. Raum sowie die Richter Dr. Kirchhof
published on 07/07/2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Bescheid der Landesregulierungsbehörde vom 22.01.2015 - GR-5932a1/11/2 wird zurückgewiesen.
2. Die Betroffene hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zwecken
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.