Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 60

(1) Die Beschädigtenversorgung beginnt mit dem Monat, in dem ihre Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Antragsmonat. Die Versorgung ist auch für Zeiträume vor der Antragstellung zu leisten, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Schädigung gestellt wird. War der Beschädigte ohne sein Verschulden an der Antragstellung verhindert, so verlängert sich diese Frist um den Zeitraum der Verhinderung. Für Zeiträume vor dem Monat der Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft oder aus ausländischem Gewahrsam steht keine Versorgung zu.

(2) Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend, wenn eine höhere Leistung beantragt wird; war der Beschädigte jedoch ohne sein Verschulden an der Antragstellung verhindert, so beginnt die höhere Leistung mit dem Monat, von dem an die Verhinderung nachgewiesen ist, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrunds gestellt wird. Die höhere Leistung beginnt jedoch wegen einer Minderung des Einkommens oder wegen einer Erhöhung der schädigungsbedingten Aufwendungen unabhängig vom Antragsmonat mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Änderung oder nach Zugang der Mitteilung über die Änderung gestellt wird. Der Zeitpunkt des Zugangs ist vom Antragsteller nachzuweisen. Entsteht ein Anspruch auf Berufsschadensausgleich (§ 30 Abs. 3 oder 6) infolge Erhöhung des Vergleichseinkommens im Sinne des § 30 Abs. 5, so gilt Satz 2 entsprechend, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt wird.

(3) Wird die höhere Leistung von Amts wegen festgestellt, beginnt sie mit dem Monat, in dem die anspruchsbegründenden Tatsachen einer Dienststelle der Kriegsopferversorgung bekanntgeworden sind. Ist die höhere Leistung durch eine Änderung des Familienstands, der Zahl zu berücksichtigender Kinder oder das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze bedingt, so beginnt sie mit dem Monat, in dem das Ereignis eingetreten ist; das gilt auch, wenn ein höherer Berufsschadensausgleich (§ 30 Abs. 3 oder 6) auf einer Änderung des Vergleichseinkommens im Sinne des § 30 Abs. 5 beruht.

(4) Eine Minderung oder Entziehung der Leistungen tritt mit Ablauf des Monats ein, in dem die Voraussetzungen für ihre Gewährung weggefallen sind. Eine durch Besserung des Gesundheitszustands bedingte Minderung oder Entziehung der Leistungen tritt mit Ablauf des Monats ein, der auf die Bekanntgabe des die Änderung aussprechenden Bescheides folgt. Beruht die Minderung oder Entziehung von Leistungen, deren Höhe vom Einkommen beeinflußt wird, auf einer Erhöhung dieses Einkommens, so tritt die Minderung oder Entziehung mit dem Monat ein, in dem das Einkommen sich erhöht hat.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 85 Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung


(1) Soldaten erhalten wegen der Folgen einer Wehrdienstbeschädigung während ihrer Dienstzeit einen Ausgleich in Höhe der Grundrente und der Schwerstbeschädigtenzulage nach § 30 Absatz 1 und § 31 des Bundesversorgungsgesetzes. (2) Trifft eine Wehr

Zivildienstgesetz - ErsDiG | § 47 Versorgung


(1) Ein Dienstpflichtiger, der eine Zivildienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Dienstverhältnisses wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorsc

Unterstützungsabschlußgesetz - UntAbschlG | § 7 Antragstellung, Änderung, Beendigung und Zahlung


(1) Anträge auf Gewährung einer Unterstützung nach diesem Gesetz können innerhalb von einem Jahr nach Verkündung dieses Gesetzes gestellt werden. In diesen Fällen beginnt die Zahlung mit Inkrafttreten dieses Gesetzes. (2) Anträge auf Gewährung einer
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 64f


(1) Die jeweils maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften gelten, soweit nicht Besonderheiten der Versorgung von Kriegsopfern außerhalb des Bundesgebiets eine vereinfachte Regelung bedingen. Eine vereinfachte Regelung bedarf der Zulassung durch

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 64c


(1) Bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge werden ausländische Einkünfte wie vergleichbare inländische Einkünfte berücksichtigt. (2) Für die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs gilt § 30 Absatz 3 bis 15. Bezieht der Beschädigte überwiegend a

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 18a


(1) Die Leistungen nach den §§ 10 bis 24a werden auf Antrag gewährt; sie können auch von Amts wegen gewährt werden. Die Ausstellung eines Ausweises gilt als Antrag. Ist der Berechtigte Mitglied einer Krankenkasse, gelten Anträge auf Leistungen nach d

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 61


Für die Hinterbliebenenversorgung gilt § 60 mit folgender Maßgabe entsprechend: a) Wird der Erstantrag vor Ablauf eines Jahres nach dem Tod gestellt, beginnt die Versorgung frühstens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat.b) An die Stelle des Be
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 30


(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereich

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juli 2000 - III ZR 64/99

bei uns veröffentlicht am 20.07.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 64/99 Verkündet am: 20. Juli 2000 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja -------------

Sozialgericht München Urteil, 03. Dez. 2015 - S 9 VJ 2/06

bei uns veröffentlicht am 03.12.2015

Tenor I. Es wird unter Aufhebung des Bescheids vom 26.10.2005 sowie des Widerspruchsbescheids vom 22.06.2006 festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist dem Kläger wegen eines im Zusammenhang mit der Impfung vom 28.06.2001 erlitte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Sept. 2015 - L 15 VK 7/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2015

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11. August 2011 wird insofern aufgehoben, als die Klage gegen den Bescheid vom 21. April 2010 abgewiesen worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Okt. 2018 - L 15 VH 2/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 22. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 5. Dezember 2017 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatte

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2017 - L 15 VG 16/11

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 7. Juli 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. März 2017 - L 7 VE 12/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Juli 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten str

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 19. Aug. 2016 - 21 K 4274/16

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheides vom 16. März 2016 dem Kläger auf seinen Antrag vom 19. Januar 2016 eine einmalige Beihilfe für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters in Höhe von zusätzlichen 145,80 Euro, d.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Aug. 2016 - 21 K 3827/15

bei uns veröffentlicht am 19.08.2016

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, unter Abänderung seines Bescheides vom 5. Mai 2015 dem Kläger auf seinen Antrag vom 29. April 2015 eine einmalige Beihilfe für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters in Höhe von zusätzlichen 270,05 Euro, d. h.

Bundessozialgericht Urteil, 16. März 2016 - B 9 V 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 02. Dez. 2015 - B 9 V 12/15 B

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 21. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2015 - B 9 V 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 10. Juli 2015 - S 14 VE 3/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 15.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.12.2010 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Anerkennung a) einer hochgradigen Funktionseinschränkung der Halsw

Landessozialgericht NRW Urteil, 31. Okt. 2014 - L 13 VG 23/13

bei uns veröffentlicht am 31.10.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.02.2013 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darum

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 23. Sept. 2014 - L 2 VG 25/12

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 25. April 2012 wird zurückgewiesen. Das beklagte Land trägt auch die Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen..

Bundessozialgericht Beschluss, 27. März 2014 - B 9 V 69/13 B

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juni 2013 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Nov. 2013 - B 9 V 5/12 R

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2012 aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 20. Feb. 2013 - 3 L 339/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Übernahme eines Elternbeitrages für die Betreuung ihres Kindes R. in einer Kindertagesstätte. Auf entsprechenden Antrag der Klägerin bewilligte der Beklagte mit Bescheid vom 15. September 2009 die Übernahme de

Bundessozialgericht Urteil, 06. Okt. 2011 - B 9 VG 3/10 R

bei uns veröffentlicht am 06.10.2011

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 6. Juli 2010 aufgehoben. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 20. Nove

Bundessozialgericht Beschluss, 02. Dez. 2010 - B 9 VH 2/10 B

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Schlussurteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. März 2010 aufgehoben.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 23. Feb. 2010 - S 4 VG 404/08

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor Der Bescheid des Zentrums Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern vom 18. Oktober 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Zentrums Bayern Familie und Soziales - Landesversorgungsamt - vom 10. Januar 2008 wird aufgeho

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 09. Sept. 2008 - L 2 VG 33/07

bei uns veröffentlicht am 09.09.2008

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Ka. vom 31. Januar 2007 und der Bescheid des beklagten Landes vom 18. September 2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 9. Januar 2004 aufgehoben. Das bekla

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 19. Dez. 2006 - L 5b VG 9/99

bei uns veröffentlicht am 19.12.2006

Tenor 1. Die Berufung des Beigeladenen zu 1. gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 20. Mai 1999 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Bescheid des Beklagten vom 17. Februar 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vo

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. Okt. 2004 - L 11 RA 2427/04

bei uns veröffentlicht am 05.10.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 25. März 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Klägerin bege

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 30. März 2004 - L 5 V 1/01

bei uns veröffentlicht am 30.03.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 08. Januar 2001 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu...