Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 65 Duldungspflicht

(1) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken haben Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder Naturschutzrecht der Länder zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Weiter gehende Regelungen der Länder bleiben unberührt.

(2) Vor der Durchführung der Maßnahmen sind die Berechtigten in geeigneter Weise zu benachrichtigen.

(3) Die Befugnis der Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten, richtet sich nach Landesrecht.

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 167 InsO.

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2019 - V ZR 177/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 177/17 Verkündet am: 19. Juli 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2019 - V ZR 175/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 175/17 Verkündet am: 19. Juli 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2019:190719UVZR175.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Aug. 2018 - 14 B 15.2206

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Januar 2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 11. Januar 2012 rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. Juli 2014 - 4 S 14.945

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.5

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 22. Sept. 2015 - 6 K 2929/12

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 17. Sept. 2015 - 9 K 1334/14

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in der Sandgrube S.        -I.       in dem auf der Anlage A zur Klageschrift gekennzeichneten Bereich Entbuschungsmaßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Im Übrigen wird die Klage a

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. Feb. 2015 - 1 LA 103/13

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 1. Kammer - vom 12. November 2013 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Sept. 2013 - 2 L 95/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die gerichtliche Feststellung, dass ihm als anerkanntem Naturschutzverband vor der Durchführung von militärischen Tiefübungsflügen über dem Vogelschutzgebiet Colbitz-Letzlinger Heide, dem Standort des Truppenübu

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 15. Juli 2009 - 3 K 3962/08

bei uns veröffentlicht am 15.07.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Tatbestand   1 Die Klägerin wehrt s