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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Organe

Zeitreise: 31.08.2015

(1) Organe der Bundesanstalt sind der Präsident und der Verwaltungsrat.

(2) Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung, soweit sie nicht durch dieses Gesetz geregelt sind.

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