Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung - BKrFQV 2020 | § 5 Anerkennung von Ausbildungsstätten

(1) Der Antrag auf Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung ist bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde in schriftlicher oder in elektronischer Form zu stellen. Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere

1.
das Ausbildungsprogramm, in dem die unterrichteten Themengebiete auf der Grundlage der in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche sowie die geplante Durchführung des Unterrichts und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind,
2.
Nachweise über die Zahl, die Qualifikationen und die Tätigkeitsbereiche der Ausbilder, einschließlich eines Nachweises über ihre didaktischen und pädagogischen Kenntnisse,
3.
Angaben zu den Unterrichtsräumen, zu den Lehrmitteln, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen und
4.
die vorgesehene maximale Teilnehmerzahl für den jeweiligen Unterrichtsraum.
Für Ausbilder im praktischen Teil muss eine Berufserfahrung als
1.
Berufskraftfahrer,
2.
Fachkraft im Fahrbetrieb,
3.
Kraftverkehrsmeister oder
4.
Meister für Kraftverkehr
oder eine entsprechende Fahrerfahrung, insbesondere als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse, nachgewiesen werden.

(2) Die Anerkennung ist in schriftlicher oder in elektronischer Form zu erlassen. Vorbehaltlich besonderer Bestimmungen sind zu benennen:

1.
das anerkannte Ausbildungsprogramm,
2.
die zugelassenen Ausbilder,
3.
die zugelassenen Räume, in denen Unterricht nach § 2 Absatz 2 und § 5 Absatz 3 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes durchgeführt werden darf, und
4.
die jeweils höchstens zulässige Teilnehmerzahl.

(3) Die Anerkennung kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.

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Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG 2020 | § 5 Weiterbildung


(1) Die erste Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen. Abweichend von der Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt abgeschl

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - BKrFQG 2020 | § 2 Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation


(1) Die Grundqualifikation wird erworben durch 1. das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 27 Absatz 1 Nummer 1 oder2. den Abschluss eine

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Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Juli 2015 - M 1 S 15.2430

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Nr. 3 des Bescheids der Antragsgegnerin vom ... Mai 2015 in Gestalt des Änderungsbescheids vom ... Juni 2015 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. I

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss, 03. Juli 2015 - 1 L 1279/14

bei uns veröffentlicht am 03.07.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K  3281/14 gegen die Ordnungsverfügung der C.                Arnsberg vom 6. November 2014 wird hinsichtlich der in Ziffer 1. des vorgenannten Bescheides getroffenen Untersagungsanordnungen wiederhergestel

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