Bundeskindergeldgesetz - BKGG 1996 | § 17 Recht der Europäischen Gemeinschaft

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Soweit in diesem Gesetz Ansprüche Deutschen vorbehalten sind, haben Angehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Flüchtlinge und Staatenlose nach Maßgabe des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen die gleichen Rechte. Auch im Übrigen bleiben die Bestimmungen der genannten Verordnungen unberührt.

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published on 30.04.2004 00:00

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgericht Mannheim vom 26. Juni 2002 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand   1  St
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