Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 25 Untersagung

(1) Kommt der Betreiber einer Anlage einer vollziehbaren behördlichen Anordnung nach § 24 Satz 1 nicht nach, so kann die zuständige Behörde den Betrieb der Anlage ganz oder teilweise bis zur Erfüllung der Anordnung untersagen.

(1a) Die zuständige Behörde hat die Inbetriebnahme oder Weiterführung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist und gewerblichen Zwecken dient oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung findet, ganz oder teilweise zu untersagen, solange und soweit die von dem Betreiber getroffenen Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle im Sinne des Artikels 3 Nummer 13 der Richtlinie 2012/18/EU oder zur Begrenzung der Auswirkungen derartiger Unfälle eindeutig unzureichend sind. Bei der Entscheidung über eine Untersagung berücksichtigt die zuständige Behörde auch schwerwiegende Unterlassungen in Bezug auf erforderliche Folgemaßnahmen, die in einem Überwachungsbericht nach § 16 Absatz 2 Nummer 1 der Störfall-Verordnung festgelegt worden sind. Die zuständige Behörde kann die Inbetriebnahme oder die Weiterführung einer Anlage im Sinne des Satzes 1 außerdem ganz oder teilweise untersagen, wenn der Betreiber

1.
die in einer zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Mitteilungen, Berichte oder sonstige Informationen nicht fristgerecht übermittelt oder
2.
eine nach § 23a erforderliche Anzeige nicht macht oder die Anlage ohne die nach § 23b erforderliche Genehmigung störfallrelevant errichtet, betreibt oder störfallrelevant ändert.

(2) Wenn die von einer Anlage hervorgerufenen schädlichen Umwelteinwirkungen das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährden, soll die zuständige Behörde die Errichtung oder den Betrieb der Anlage ganz oder teilweise untersagen, soweit die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht auf andere Weise ausreichend geschützt werden kann.

ra.de-OnlineKommentar zu § 133 VwGO

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 133 VwGO

§ 133 VwGO zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 133 VwGO wird zitiert von 1 anderen §§ im Verwaltungsgerichtsordnung.

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 62 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine Anlage ohne die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 errichtet,2. einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung erlassenen vollziehbaren
§ 133 VwGO zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Störfall-Verordnung - BImSchV 12 2000 | § 16 Überwachungssystem


(1) Die zuständige Behörde hat unbeschadet des § 13 ein angemessenes Überwachungssystem einzurichten. Das Überwachungssystem hat eine planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme der betro
§ 133 VwGO zitiert 2 andere §§ aus dem Verwaltungsgerichtsordnung.

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 24 Anordnungen im Einzelfall


Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die zur Durchführung des § 22 und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen erforderlichen Anordnungen treffen. Kann das Ziel der Anordnung auch durch eine Maßnahme zum Zwecke des Arbeitsschutzes er

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 23b Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren


(1) Ergibt die Feststellung nach § 23a Absatz 2 Satz 1, dass der angemessene Sicherheitsabstand erstmalig unterschritten wird, räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird, bedarf die störfallrelevante

Referenzen - Urteile | § 133 VwGO

Urteil einreichen

18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 133 VwGO.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2019 - 15 CE 18.2652

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Bes

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 31. Aug. 2017 - AN 9 S 17.00896

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Aug. 2014 - 15 CS 14.740

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Strei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Juli 2017 - AN 3 K 12.00290, AN 3 K 12.00295

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Tatbestand Der Beigeladene ist Eigentüm

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2018 - 9 NE 18.278

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt mit se

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Sept. 2016 - 15 ZB 16.1365

bei uns veröffentlicht am 26.09.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III.

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Dez. 2015 - RO 7 K 14.1904

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin begehrt ein bauaufsichtliches E

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2015 - 9 ZB 13.1876

bei uns veröffentlicht am 28.08.2015

Tenor I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 2 und 3 als Gesamtschuldner und die Klägerin zu 1 je zur Hälfte. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2015 - 15 ZB 14.1067

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger haben die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Juli 2016 - Au 4 K 15.231

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, in Vollzug der Auflage Nr. 6 im Bescheid vom 14.12.2009/27.9.2010 vom Beigeladenen die Vorlage einer Abnahme- bzw. Überwachungsmessung in der Anfeuerungs- und Anheizphase des Holzbackofens inner

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 14. März 2017 - 2 (10) SsRs 414/16; 2 (10) SsRs 414/16 - AK 189/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor Das Verfahren wird gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die dem Betroffenen hieraus entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 467 Abs. 1 StPO). Gründe   I.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 16. Feb. 2017 - 10 S 1878/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. März 2016 - 4 K 2056/15 - wird abgelehnt.Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Ko

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 14. Okt. 2015 - 9 K 636/14

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Kläger begehren ein Einschreiten des Beklagten gegen die vom Omnibusbetrieb der Be

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 05. Feb. 2015 - 10 S 2471/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. November 2014 - 1 K 4763/14 - geändert.Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben,a) entweder die Beigeladenen zu

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Sept. 2014 - 13 K 3067/13

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Tatbestand  1 Die Kläger begehren die immissionsschutzrechtliche Anordnung von Lärmsc

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 21. Juli 2014 - 10 S 1663/11

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor Der Antrag der Beigeladenen zu 1 auf Beiladung der Interessenvertreter der Grundstückseigentümer und Pächter, die im Umkreis von 800 m um das Grundstück der Kläger Weinberge bewirtschaften, sowie auf Beiladung des Württembergischen Weinbauverb

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Juli 2010 - 4 B 29/10

bei uns veröffentlicht am 28.07.2010

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützten Beschwerden haben keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 22. Nov. 2005 - 6 K 1824/03

bei uns veröffentlicht am 22.11.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Tatbestand   1  Der Kläger ist Eigentümer des Hausgrundst

Referenzen

(1) Die zuständige Behörde hat unbeschadet des § 13 ein angemessenes Überwachungssystem einzurichten. Das Überwachungssystem hat eine planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme der betroffenen...