Bundeshaushaltsordnung - BHO | § 23 Zuwendungen
Bundeshaushaltsordnung - BHO | § 23 Zuwendungen
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Bundeshaushaltsordnung Inhaltsverzeichnis
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.
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(1) Die Agentur für Arbeit kann die Möglichkeiten der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erweitern. Die freien Leistungen müssen den Zielen und Grundsätzen dieses Buches entsprechen.
(1) Die Beschäftigten, insbesondere solche in den Führungspositionen, sowie die Leitung und Personalverwaltung der Dienststelle haben die Erreichung der Ziele dieses Gesetzes zu fördern. Diese Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen
(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu er
(1) Für Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Agentur für Arbeit Leistungen erbringen mit dem Ziel, die aufgrund der individuellen Situation der Leistungsberechtigten bestehenden Schwierigkeiten zu überwind
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(1) Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 23 gewährt werden. Dabei ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht der zuständigen Dienststelle oder ihrer Beauf
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published on 25/08/2022 13:46
Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten.
Streifler&Kollegen - Rechtsa
published on 06/04/2022 13:33
LANDGERICHT STADE
URTEIL
LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)
nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T
SubjectsAllgemeines Strafrecht
published on 06/04/2022 13:22
BUNDESGERICHTSHOFBESCHLUSS
Az.: 6 StR 137/21
Vorinstanz: Landgericht Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)
vom4. Mai 2021in der Strafsachegegen
wegen Subventionsbetruges u.a.
Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 4. Mai 2021 b
SubjectsAllgemeines Strafrecht
published on 12/07/2017 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist das Kindergeld für das Kind Z (geb.: ... 1999) ab Oktober 2013.
Die Klägerin ist Be
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