Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 2 Grenzschutz

(1) Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes (Grenzschutz), soweit nicht ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Aufgaben des grenzpolizeilichen Einzeldienstes mit eigenen Kräften wahrnimmt.

(2) Der Grenzschutz umfaßt

1.
die polizeiliche Überwachung der Grenzen,
2.
die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs einschließlich
a)
der Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt,
b)
der Grenzfahndung,
c)
der Abwehr von Gefahren,
3.
im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern und von der seewärtigen Begrenzung an bis zu einer Tiefe von 50 Kilometern die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenze beeinträchtigen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, zur Sicherung des Grenzraumes das in Satz 1 Nr. 3 bezeichnete Gebiet von der seewärtigen Begrenzung an durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates auszudehnen, soweit die Grenzüberwachung im deutschen Küstengebiet dies erfordert. In der Rechtsverordnung ist der Verlauf der rückwärtigen Begrenzungslinie des erweiterten Grenzgebietes genau zu bezeichnen. Von der seewärtigen Begrenzung an darf diese Linie eine Tiefe von 80 Kilometern nicht überschreiten.

(3) Das Einvernehmen nach Absatz 1 ist in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem beteiligten Land herzustellen, die im Bundesanzeiger bekanntzugeben ist. In der Vereinbarung ist die Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei und der Polizei des Landes zu regeln.

(4) Nimmt die Polizei eines Landes Aufgaben nach Absatz 1 im Einvernehmen mit dem Bund mit eigenen Kräften wahr, richtet sich die Durchführung der Aufgaben nach dem für die Polizei des Landes geltenden Recht.

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Referenzen - Gesetze | § 9a PatG

§ 9a PatG zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

§ 9a PatG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 21 Mitwirkung anderer Behörden


(1) Das Bundesministerium der Finanzen und die von ihm bestimmten Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln mit. (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Bundesminis
§ 9a PatG wird zitiert von 10 anderen §§ im Patentgesetz.

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 23 Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen


(1) Die Bundespolizei kann die Identität einer Person feststellen 1. zur Abwehr einer Gefahr,2. zur polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs,3. im Grenzgebiet bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern zur Verhinderung oder Unterbind

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 12 Verfolgung von Straftaten


(1) Die Bundespolizei nimmt die polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung (§§ 161, 163 der Strafprozeßordnung) wahr, soweit der Verdacht eines Vergehens (§ 12 Abs. 2 des Strafgesetzbuches) besteht, das 1. gegen die Sicherheit der Gren

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 1 Allgemeines


(1) Die Bundespolizei wird in bundeseigener Verwaltung geführt. Sie ist eine Polizei des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. (2) Der Bundespolizei obliegen die Aufgaben, die ihr entweder durch dieses

Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 63 Vollzugsdienst, Hilfspolizeibeamte


(1) Tätigkeiten des Vollzugsdienstes in der Bundespolizei sind in der Regel Polizeivollzugsbeamten zu übertragen. (2) Die Bundespolizei kann geeignete Personen zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben1.bei der Überwachung der Grenzen und bei der Kontr

Referenzen - Urteile | § 9a PatG

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23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 9a PatG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2011 - V ZB 239/10

bei uns veröffentlicht am 28.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 239/10 vom 28. April 2011 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 71 Abs. 3 Nr. 1 Eine in die Zuständigkeit der Bundespolizei fallende Zurückschiebung an de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Apr. 2019 - M 16 E 19.31108

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Durchführung seines Asylverfahrens zu gestatten. II. Die Antragsgegn

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 7 K 14.1468

bei uns veröffentlicht am 27.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Aug. 2017 - M 21 K 15.4612

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Rücknah

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Jan. 2018 - M 7 K 16.5096

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trägen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2014 - 10 ZB 11.1582

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tenor I. Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung gewährt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. I

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 18. Dez. 2018 - 1 BvR 142/15

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor 1. a) Artikel 33 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 13 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz) in de

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juli 2018 - III ZR 391/17

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 391/17 Verkündet am: 26. Juli 2018 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 12 Abs.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 12. Juli 2018 - 1 K 13046/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung einer Grenzerlaubnis für Flüge von Bremgarten nach London.2 Der Kläger ist Inhaber eines

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Feb. 2018 - 1 S 1468/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. September 2014 - 1 K 1879/13 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:Es wird festgestellt, dass die von der Beklagten am 13. April 2013 in Freiburg d

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Feb. 2018 - 1 S 1469/17

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2015 - 1 K 5060/13 - wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Nov. 2017 - 11 B 57/17

bei uns veröffentlicht am 10.11.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung der Ausreisefrist im Bescheid vom 23.10.2017 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten haben der Antragsteller und die Antragsgegnerin jew

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Nov. 2017 - 11 B 58/17

bei uns veröffentlicht am 10.11.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung der Ausreisefrist im Bescheid vom 23.10.2017 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten haben der Antragsteller und die Antragsgegnerin jew

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 10. Nov. 2017 - 11 B 59/17

bei uns veröffentlicht am 10.11.2017

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Festsetzung der Ausreisefrist im Bescheid vom 23.10.2017 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten haben der Antragsteller und die Antragsgegnerin jew

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Apr. 2016 - 7 A 11108/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23. Oktober 2014 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 22. Okt. 2015 - 1 K 5060/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass die von Beamten der Beklagten am 19.11.2013 im ICE 377 zwischen Baden-Baden und Offenburg durchgeführte Identitätsfeststellung und der anschließend erfolgte Datenabgleich rechtswidrig gewesen sind.Die Beklagte trägt

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 03. Sept. 2015 - 4 LB 13/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts - Einzelrichterin - vom 17. Dezember 2013 geändert: Der Bescheid vom 8. Februar 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 8. November 2012 wird aufgehoben, so

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Aug. 2015 - 18 K 2320/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheids vom 23.7.2012 und des Widerspruchsbescheids des Bundespolizeipräsidium

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. März 2015 - 4 LB 11/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 17. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vo

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. März 2015 - 4 LB 10/14

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 17. September 2013 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vo

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 08. Dez. 2014 - 2 BvR 450/11

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Gründe 1 Der Beschwerdeführer wendet sich unter Berufung auf Art. 31 Abs. 1 des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl II 1953,

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 08. Apr. 2011 - 5 L 429/11.TR

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Tenor 1. Den Antragsgegnern wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zur Verbringung des Antragstellers nach Italien so lange zu unterlassen, als nicht durch ein unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden gutachterl

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 17. Aug. 2009 - 11 K 237/09

bei uns veröffentlicht am 17.08.2009

Tenor Es wird festgestellt, dass das Verbot der Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland vom 19. bis 30.06.2008 durch die Bundespolizei rechtswidrig war. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand