Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden.

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Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 1410 BGB.

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Familienrecht: Zur Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus Zugewinnausgleich

19.09.2013

Bei einer im Ehevertrag vereinbarten Herausnahme eines Vermögensgegenstands ist eine Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht erforderlich.
Ehescheidung

Referenzen - Gesetze | § 1410 BGB

§ 1410 BGB zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 1410 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen


(1) Eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich, die vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung geschlossen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. (2) § 127a des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend. (3)

Referenzen - Urteile | § 1410 BGB

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18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 1410 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juli 2011 - XII ZR 48/09

bei uns veröffentlicht am 13.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 48/09 Verkündet am: 13. Juli 2011 Breskic, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 310/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 310/18 Verkündet am: 20. März 2019 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Mai 2002 - XII ZR 263/00

bei uns veröffentlicht am 29.05.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 263/00 Verkündet am: 29. Mai 2002 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGB

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2013 - XII ZB 143/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS XII ZB 143/12 Verkündet am: 17. Juli 2013 Leßmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2006 - XII ZR 25/04

bei uns veröffentlicht am 05.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 25/04 Verkündet am: 5. Juli 2006 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Feb. 2017 - XII ZB 71/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 5. Senats für Familiensachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 13. Januar 2016 wird auf Kosten des Antragstellers z

Amtsgericht Lüdenscheid Beschluss, 13. Jan. 2016 - 5 F 1442/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin 30.000 marokkanische Dirham nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszins seit 25.07.2014 zu zahlen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. 1G R Ü N D E :

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 05. Nov. 2015 - 21 UF 32/15

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 14.01.2015 (301 F 14/14) wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Wert des Beschwerde

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Sept. 2015 - 13 UF 119/09

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird das am 29.04.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Rheine im Ausspruch zum Versorgungsausgleich abgeändert und wie folgt neu gefasst: Vom Versicherungskonto des Antragstellers b

Amtsgericht Köln Beschluss, 14. Jan. 2015 - 301 F 14/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor 1.       Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin 414 Bahaar-Azadi-Goldmünzen zu übergeben. 2.       Dem Antragsgegner wird eine Frist zur Erfüllung der unter Ziffer 1. tenorierten Verpflichtung binnen drei Wochen ab Rechtsk

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Dez. 2014 - 20 UF 7/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Teil-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Weinheim vom 15.11.2013, Az. 1 F 287/12 GÜ, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 27. März 2014 - 4 UF 222/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 15.10.2013 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwelm – hinsichtlich der Regelung zum Versorgungsausgleich (Ziffer 2 des Beschlusstenors) abgeändert. Es wird festgestellt,

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 17. Okt. 2013 - 4 UF 161/11

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 13.04.2011 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lüdenscheid abgeändert.Der Antragsteller wird verpflichtet, ab Rechtskraft der Scheidung, dem 21.07.2011, an die Antragsgegn

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 19. Aug. 2013 - 8 UF 145/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Coesfeld vom 18.06.2013 abgeändert. Der Antrag des Antragstellers auf Erlass eines dinglichen Arrestes wird zurückgewiesen.Die Kosten des Verfahrens

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 26. März 2012 - 18 WF 97/11

bei uns veröffentlicht am 26.03.2012

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 26.4.2011 (49 F 1114/11) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragstel

Amtsgericht Ludwigslust Urteil, 30. Sept. 2009 - 5 F 144/09

bei uns veröffentlicht am 30.09.2009

Tenor I. Die am 05.04.2002 vor dem Standesbeamten in Dannenberg/Elbe zur Heiratsregisternummer ... geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden. II. Der Antrag der Antragstellerin auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für da

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 09. Juli 2009 - 9 W 205/09 - 7

bei uns veröffentlicht am 09.07.2009

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 25. Mai 2009 – 14 O 24/09 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Gründe I. Die Par

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 19. Jan. 2009 - 1 U 175/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des LG Heidelberg vom 05. Juni 2008 – 2 O 194/06 – im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des R