Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV | § 21 Übergangsregelung
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Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie Inhaltsverzeichnis
Die mit der Verordnung vom 7. Mai 2010 aufgehobenen, ersetzten oder geänderten Vorschriften dieser Verordnung sind
- 1.
auf Anträge, die vor dem 11. Mai 2010 gestellt werden mussten, und deren Abwicklung sowie - 2.
auf vor dem 11. Mai 2010 eingetretene Sachverhalte
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published on 08/12/2011 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
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