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§ 15Amtlich · § 5 UrhG

Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse

Zeitreise: 20.08.2021

Die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse und entsprechende Zuwendungen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst treten außer Kraft. § 14 Abs. 2 gilt entsprechend.

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