Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 27 Grenzgängerbeschäftigung
Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 27 Grenzgängerbeschäftigung
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Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern Inhaltsverzeichnis
Zur Erteilung einer Grenzgängerkarte nach § 12 Absatz 1 der Aufenthaltsverordnung kann die Zustimmung mit Vorrangprüfung erteilt werden.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Einem Ausländer, der sich in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat rechtmäßig aufhält und der mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehrt, kann eine Grenzgängerkarte für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eines Studiums im Bund
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 27/06/2007 00:00
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Juni 2006 - 1 K 2150/05 - wird
zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 09/06/2006 00:00
Tenor
Die Verfügung der Beklagten vom 03.02.2005 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums S. vom 16.05.2005 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Niederlassungserla
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