Schwangerschaftskonfliktgesetz - BeratungsG | § 9 Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden, wenn sie die Gewähr für eine fachgerechte Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 5 bietet und zur Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 6 in der Lage ist, insbesondere

1.
über hinreichend persönlich und fachlich qualifiziertes und der Zahl nach ausreichendes Personal verfügt,
2.
sicherstellt, daß zur Durchführung der Beratung erforderlichenfalls kurzfristig eine ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkraft hinzugezogen werden kann,
3.
mit allen Stellen zusammenarbeitet, die öffentliche und private Hilfen für Mutter und Kind gewähren, und
4.
mit keiner Einrichtung, in der Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, derart organisatorisch oder durch wirtschaftliche Interessen verbunden ist, daß hiernach ein materielles Interesse der Beratungseinrichtung an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht auszuschließen ist.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Schwangerschaftskonfliktgesetz - BeratungsG | § 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen


Für die Beratung nach den §§ 5 und 6 haben die Länder ein ausreichendes plurales Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen. Diese Beratungsstellen bedürfen besonderer staatlicher Anerkennung nach § 9. Als Beratungsstellen können auch Einr

Schwangerschaftskonfliktgesetz - BeratungsG | § 10 Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen


(1) Die Beratungsstellen sind verpflichtet, die ihrer Beratungstätigkeit zugrundeliegenden Maßstäbe und die dabei gesammelten Erfahrungen jährlich in einem schriftlichen Bericht niederzulegen. (2) Als Grundlage für den schriftlichen Bericht nach Abs
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Schwangerschaftskonfliktgesetz - BeratungsG | § 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung


(1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktbe

Schwangerschaftskonfliktgesetz - BeratungsG | § 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung


(1) Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten. (2) Die Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben. (3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren 1. andere

Referenzen - Urteile |

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 3 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über öffentliche Fördermittel für eine Schwangerenberatungsstelle im Land Brandenburg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 3 C 1/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über öffentliche Fördermittel für eine Schwangerenberatungsstelle im Land Brandenburg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 3 C 4/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über öffentliche Fördermittel für eine Schwangerenberatungsstelle im Land Brandenburg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 3 C 3/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über öffentliche Fördermittel für eine Schwangerenberatungsstelle im Land Brandenburg.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Okt. 2012 - 1 S 36/12

bei uns veröffentlicht am 11.10.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 1. Dezember 2011 – 4 K 1112/11 – wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladen

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 04. März 2011 - 4 K 314/11

bei uns veröffentlicht am 04.03.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Der Antragsteller - ein eingetragener, mildtätiger Verein - begehrt unter Berufung auf sei

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(1) Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten. (2) Die Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben. (3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren 1. andere, insbesondere...