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Art 14Amtlich · § 5 UrhG

Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Zeitreise: 20.12.2001‹ Art 1

1. - 7. 8. Beteiligungserklärungen des Oberbundesanwalts beim Bundesverwaltungsgericht, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes abgegeben worden sind, werden von dem Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht weiterverfolgt.

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