Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 63 Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Bezügen
(1) Der Beamte kann die Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von Dienst- oder Anwärterbezügen beim Gericht beantragen; Gleiches gilt für den Ruhestandsbeamten bezüglich der Einbehaltung von Ruhegehalt. Der Antrag ist bei dem Oberverwaltungsgericht zu stellen, wenn bei ihm in derselben Sache ein Disziplinarverfahren anhängig ist.
(2) Die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von Bezügen sind auszusetzen, wenn ernstliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen.
(3) Für die Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen über Anträge nach Absatz 1 gilt § 80 Abs. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung entsprechend.

Referenzen - Gesetze | § 63 BDG
§ 63 BDG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 63 BDG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundesdisziplinargesetz.
Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 67 Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde
(1) Für die Statthaftigkeit, Form und Frist der Beschwerde gelten die §§ 146 und 147 der Verwaltungsgerichtsordnung.
(2) Gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, durch die nach § 59 Abs. 1 über eine Disziplinarklage entschieden wird, kann die Besch
§ 63 BDG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.
Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 80
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der

23 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 63 BDG.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 16b DS 18.2579
bei uns veröffentlicht am 20.03.2019
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
1. Dem 1983 geborenen Antragsteller, einem Zolloberinspektor, wird vorgeworfen, ein einheitlich zur wertendes inner- und außerdie
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Dez. 2017 - AN 13a DS 17.01351
bei uns veröffentlicht am 28.12.2017
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der am … 1971 geborene Antragsteller steht als Polizeiobermeister im Dienste der Antragsgegnerin. Er war bis zu dem mit Bescheid der Direk
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - RO 10 B DS 16.1490
bei uns veröffentlicht am 19.01.2017
Tenor
I.
Die mit Verfügung der Bundespolizeidirektion München vom 29. April 2016 angeordnete vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung von 25% der Dienstbezüge des Antragstellers werden ausgesetzt.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2015 - 16b DS 14.2043
bei uns veröffentlicht am 19.01.2015
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die fristgerecht gemäß § 67 Abs. 1 BDG i. V. m. § 147 Abs. 1 VwGO am 8. September 2014 eingelegte, aber bislang nicht begründ
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2015 - 6 ZB 15.1856
bei uns veröffentlicht am 18.11.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2015 - M 21 K 13.4989 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streit
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Nov. 2015 - 6 ZB 15.1855
bei uns veröffentlicht am 18.11.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. Juli 2015 - M 21 K 12.2354 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.
Der Str
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2018 - AN 13a D 18.00600
bei uns veröffentlicht am 29.11.2018
Tenor
1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt.
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Mit der vorliegenden Disziplinarklage erstrebt die Klägerin die Entfernung
Bundesgerichtshof Urteil, 19. Nov. 2018 - NotZ (Brfg) 5/17
bei uns veröffentlicht am 19.11.2018
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Kammergerichts vom 28. Juni 2017 - Not 3/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2018 - 14 MB 1/18
bei uns veröffentlicht am 26.09.2018
Tenor
Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 13. Juni 2018 wird geändert. Die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung der Antragstellerin und die Einbehaltung von 25 Prozent der monatlichen Dienstbezüge i
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 13. Juni 2018 - 17 B 4/17
bei uns veröffentlicht am 13.06.2018
TenorDie Anträge werden abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Die Kammer kann über die Anträge der Antragstellerin ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheiden. Über Anträge in einstweiligen Rechtssch
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2018 - 14 MB 3/17
bei uns veröffentlicht am 29.01.2018
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 7. November 2017 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Beschwerde gegen den Besc
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 05. Jan. 2018 - 14 MB 2/17
bei uns veröffentlicht am 05.01.2018
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 18. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Beschwer
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 20. Juni 2017 - 1 L 5/17
bei uns veröffentlicht am 20.06.2017
GründeI.
Der Kläger begehrt im Berufungsverfahren die Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen aus einem Besoldungsanspruch.
Durch Urkunde vom 29. Oktober 2012 ernannte die Beklagte, ein in der Rechtsform einer kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts
Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 11. Sept. 2014 - 20 L 491/14.BDG
bei uns veröffentlicht am 11.09.2014
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
1 G r ü n d e:
2Der Antrag des Antragstellers, die von der Antraggegnerin mit Verfügung vom 6. Juni 2014 g
Oberlandesgericht Köln Beschluss, 21. Okt. 2013 - 2 X (Not) 5/13
bei uns veröffentlicht am 21.10.2013
Tenor
Der Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Amtsenthebung des Antragstellers durch Verfügung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17.7.2013 (I c Sch 172) wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 04. Juni 2013 - 11 B 10431/13
bei uns veröffentlicht am 04.06.2013
weitere Fundstellen ...Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 20. März 2013 – 4 L 133/13.TR – wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Gründe
Die Besc
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 23. Mai 2012 - 7 B 116/12
bei uns veröffentlicht am 23.05.2012
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. März 2012 – 4 L 167/12 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
Gründe
Die gemäß § 67 Abs. 1
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 01. Apr. 2010 - DL 13 K 1892/09
bei uns veröffentlicht am 01.04.2010
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung. 2
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 07. Dez. 2009 - DL 13 K 598/09
bei uns veröffentlicht am 07.12.2009
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine vorläufige Dienstenthebung. 2 Der am xxx geborene Kläger wurde am xxx1996 i
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 18. Nov. 2009 - DL 16 S 1921/09
bei uns veröffentlicht am 18.11.2009
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart - Disziplinarkammer - vom 29. Juli 2009 - DL 20 K 1146/09 - wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerd
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 06. Sept. 2007 - 7 B 346/07
bei uns veröffentlicht am 06.09.2007
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25. Mai 2007 - 4 L 491/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Gründe
Die vom Senat mi
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 24. Juli 2007 - 7 B 313/07
bei uns veröffentlicht am 24.07.2007
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. April 2007 - 4 L 202/07 - wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Gründe
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 22. Feb. 2006 - 7 R 1/05
bei uns veröffentlicht am 22.02.2006
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1.
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...
(1) Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung (§ 80a).
(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur 1. bei der Anforderung...