Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 104 Übertragung von Zuständigkeiten
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
zitiert 4 andere §§ aus dem .
1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
(1) Die zuständige Stelle hat darüber zu wachen, dass die Eignung der Ausbildungsstätte sowie die persönliche und fachliche Eignung vorliegen.
(2) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat die zuständige Stelle, falls der Mangel zu beheben und eine...