Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 20 Verhaltenstherapie
Bundesbeihilfeverordnung - BBhV | § 20 Verhaltenstherapie
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Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Inhaltsverzeichnis
(1) Aufwendungen für eine Verhaltenstherapie (Nummern 870 und 871 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte) sind je Krankheitsfall in folgendem Umfang beihilfefähig:
Einzel- behandlung | Gruppen- behandlung | |
---|---|---|
im Regelfall | 60 Sitzungen | 60 Sitzungen |
in Ausnahmefällen | weitere 20 Sitzungen | weitere 20 Sitzungen |
(2) § 19 Absatz 1 Satz 2 bis 4 und Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(3) Aufwendungen für eine Rational-Emotive Therapie sind nur im Rahmen eines umfassenden verhaltenstherapeutischen Behandlungskonzepts beihilfefähig.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Aufwendungen für psychoanalytisch begründete Verfahren mit ihren beiden Behandlungsformen, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie (Nummern 860 bis 865 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte), sind
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 15.10.2015 00:00
Gründe
Gericht: VG Augsburg
Aktenzeichen: Au 2 K 15.295
Im Namen des Volkes
Urteil
15. Oktober 2015
2. Kammer
Sachgebiets - Nr. 1315
Hauptpunkte: Recht der Bundesbeamten; Beihilfe;Aufwandserstattung für di
published on 08.05.2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Verpflichtung der Beklagten, ihm eine zusätzliche Beihilfe zu gewähren.
2
Der Kläger ist als Beamter des Landes-Anhalt beihilfeberechtigt. Er beantragte am 4. November 2010, ihm eine Beihilfe u.a. für Leis
published on 14.01.2013 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger ist Landesbeamter im Range eines Universitätsprofessors und war zwischen dem 01.12.2006 bis zum 31.12.2011 wegen Dienstunfähigkeit zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzt. Seit 01.01.2012 wurde er wieder in ein aktives..
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Annotations
(1) Aufwendungen für psychoanalytisch begründete Verfahren mit ihren beiden Behandlungsformen, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie und der analytischen Psychotherapie (Nummern 860 bis 865 der Anlage zur Gebührenordnung für Ärzte), sind je...