Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 74 Dienstkleidung
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 74 Dienstkleidung
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Bundesbeamtengesetz Inhaltsverzeichnis
Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident oder die von ihr oder ihm bestimmte Stelle erlässt die Bestimmungen über Dienstkleidung, die bei Wahrnehmung des Amtes üblich oder erforderlich ist.
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published on 12/10/2015 00:00
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 14 BV 14.1493
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 12. Oktober 2015
(VG Würzburg, Entscheidung vom 3. Juni 2014, Az.: W 1 K 14.57)
14. Senat
Sachgebietssc
published on 17/11/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft ein Disziplinarklageverfahren; im Vordergrund steht ein angeschuldigter Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht.
published on 24/02/2010 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Gewährung von Umzugskostenvergütung.
2
Anlässlich der Beendigung des 55. Polizeikommissarlehrganges wurde der Kläger mit Wirkung vom 22. Dezember 2001 beim Grenzschutzpräsidium Ost eingestellt und im Anschluss
published on 27/04/2006 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 3. Februar 2006 - 2 K 309/06 - geändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die mit Entscheidung vom 14.12.20
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