Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 15 Dienstlicher Wohnsitz

(1) Dienstlicher Wohnsitz des Beamten oder Richters ist der Ort, an dem die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat. Dienstlicher Wohnsitz des Soldaten ist sein Standort.

(2) Die oberste Dienstbehörde kann als dienstlichen Wohnsitz anweisen:

1.
den Ort, der Mittelpunkt der dienstlichen Tätigkeit des Beamten, Richters oder Soldaten ist,
2.
den Ort, in dem der Beamte, Richter oder Soldat mit Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle wohnt,
3.
einen Ort im Inland, wenn der Beamte oder Soldat im Ausland an der deutschen Grenze beschäftigt ist.
Sie kann diese Befugnis auf nachgeordnete Stellen übertragen.

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Referenzen - Gesetze | § 62 BBG 2009

§ 62 BBG 2009 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

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Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 47 Beamtenbeisitzer


(1) Die Beamtenbeisitzer müssen auf Lebenszeit ernannte Beamte im Bundesdienst sein und bei ihrer Auswahl oder Bestellung ihren dienstlichen Wohnsitz (§ 15 des Bundesbesoldungsgesetzes) im Bezirk des zuständigen Verwaltungsgerichts haben. Ist einem V

Referenzen - Urteile | § 62 BBG 2009

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30 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 62 BBG 2009.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Feb. 2018 - B 5 K 17.1058

bei uns veröffentlicht am 12.02.2018

Tenor 1. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist die Verwaltungsstreitsache an das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung v

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. Jan. 2016 - B 5 K 15.887

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor 1. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 20. Jan. 2016 - B 5 K 15.1021

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Feb. 2014 - 5 K 13.5948

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor I. Das Verwaltungsgericht München ist zur Entscheidung des Rechtsstreits örtlich unzuständig. II. Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Bayreuth verwiesen. Gründe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Juni 2014 - 21 K 14.2058

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor Das Verwaltungsgericht München erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Berlin. Gründe Das angerufene Verwaltungsgericht München ist für die Klage örtlich nic

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 22. März 2018 - B 5 K 17.195

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Landesamts für Finanzen vom 14. Februar 2017 wird aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vol

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 21 S 14.1447

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen M 21 S 14.1447 und M 21 S 14.1460 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden. II. Die Anträge werden abgelehnt. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahr

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Apr. 2014 - AN 11 K 13.00909

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 19. Juli 2016 - B 5 K 16.483

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor 1. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist die Streitsache an das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 10. Juni 2015 - AN 11 K 13.00653

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 13.00653 Im Namen des Volkes Urteil 11. Kammer vom 10. Juni 2015 Sachgebiets-Nr.: 1314 Hauptpunkte: Beamter des Bundeseisenbahnvermögens; Keine

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 6/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 5/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 8/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Nov. 2016 - 1 WB 46/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tatbestand 1 Die Antragstellerin begehrt die rückwirkende Erhöhung des Prozentsatzes der ihr bewilligten Teilzeitbeschäftigung für Zeiträume zwischen dem 1. Dezember 201

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. Sept. 2016 - 1 WB 43/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Zuordnung des Antragstellers zum Zukunftspersonal der Heeresfliegertruppe.

Verwaltungsgericht Freiburg Beschluss, 22. Jan. 2016 - 7 K 2456/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor Das Verwaltungsgericht Freiburg ist örtlich unzuständig.Der Rechtsstreit wird an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht XXX verwiesen.Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe   1 Der Kläger begehrt die Umwan

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Nov. 2015 - 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Anlage 21 Nummer 1 (Grundgehaltssätze Besoldung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Juli 2015 - 1 WDS-VR 3/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor Der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht M. v

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. Mai 2015 - 13 K 2183/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamts vom 19. August 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6. März 2014 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 23. bis zum 27. September 2013 einen Mietzuschuss i

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 19. Feb. 2014 - 23 K 2618/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger ist Berufssoldat im Range eines Fregattenkapitäns. Er hat seinen ersten Wohnsitz in Nacka/Schweden; dort ist er Eigentümer einer Wohnung.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 14. Jan. 2014 - 2 K 3565/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt, die in dem „Personaltableau Führungskräfte in der künftigen Polizeiorganisation des Landes Baden-Württemberg (Stand: 3. Dezembe

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Feb. 2012 - 3 K 1819/10

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Der ... ... Kläger steht als Polizeihauptkommissar im Dienst der Bundespolizei.2 Mit Wirkung vom 01.06.2002 wurde ihm beim Bundes

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 28. Jan. 2011 - 12 B 4/11

bei uns veröffentlicht am 28.01.2011

Tenor Das Verwaltungsgericht … erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht … . Gründe 1 Die Verweisung beruht auf den §§ 83 S. 1 VwGO, 17 a Abs. 2 S. 1 GVG. Die örtliche Zustä

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. März 2010 - 6 AZR 434/07

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. Mai 2007 - 2 Sa 1253/06 - teilweise aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 09. Sept. 2005 - 1 Q 17/05

bei uns veröffentlicht am 09.09.2005

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22. März 2005 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 56/04 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Zulassungsverfahrens fallen dem

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 16. Juni 2005 - 17 K 642/05

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Tenor Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärt sich für örtlich unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwiesen. Gründe   1  Nach Anhörung der Beteiligten ist der Rechtsstreit nach § 83 S. 1

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Jan. 2005 - 5 K 417/04

bei uns veröffentlicht am 24.01.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger, ehemaliger Soldat auf Zeit, begehrt die Zuerkennung einer Außendienstzulage. 2  Der Kläger wurde m