Baugesetzbuch - BBauG | § 87 Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung

(1) Die Enteignung ist im einzelnen Fall nur zulässig, wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann.

(2) Die Enteignung setzt voraus, dass der Antragsteller sich ernsthaft um den freihändigen Erwerb des zu enteignenden Grundstücks zu angemessenen Bedingungen, unter den Voraussetzungen des § 100 Absatz 1 und 3 unter Angebot geeigneten anderen Landes, vergeblich bemüht hat. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass das Grundstück innerhalb angemessener Frist zu dem vorgesehenen Zweck verwendet wird.

(3) Die Enteignung eines Grundstücks zu dem Zweck, es für die bauliche Nutzung vorzubereiten (§ 85 Absatz 1 Nummer 1) oder es der baulichen Nutzung zuzuführen (§ 85 Absatz 1 Nummer 2), darf nur zugunsten der Gemeinde oder eines öffentlichen Bedarfs- oder Erschließungsträgers erfolgen. In den Fällen des § 85 Absatz 1 Nummer 5 kann die Enteignung eines Grundstücks zugunsten eines Bauwilligen verlangt werden, der in der Lage ist, die Baumaßnahmen innerhalb angemessener Frist durchzuführen, und sich hierzu verpflichtet. Soweit im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet die Enteignung zugunsten der Gemeinde zulässig ist, kann sie auch zugunsten eines Sanierungsträgers erfolgen.

(4) Die Zulässigkeit der Enteignung wird durch die Vorschriften des Sechsten Teils des Zweiten Kapitels nicht berührt.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 95 Entschädigung für den Rechtsverlust


(1) Die Entschädigung für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst sich nach dem Verkehrswert (§ 194) des zu enteignenden Grundstücks oder sonstigen Gegenstands der Enteignung. Maßgebend ist der Verkehrswert in dem Zeitpunkt, in de

Baugesetzbuch - BBauG | § 169 Besondere Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich


(1) Im städtebaulichen Entwicklungsbereich sind entsprechend anzuwenden 1. die §§ 137, 138 und 139 (Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen; Auskunftspflicht; Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger),2. § 142 Absatz 2 (Ersatz- und E

Baugesetzbuch - BBauG | § 88 Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen


Wird die Enteignung eines Grundstücks von der Gemeinde zu den in § 85 Absatz 1 Nummer 1 und 2 bezeichneten Zwecken aus zwingenden städtebaulichen Gründen beantragt, so genügt anstelle des § 87 Absatz 2 der Nachweis, dass die Gemeinde sich ernsthaft u
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 85 Enteignungszweck


(1) Nach diesem Gesetzbuch kann nur enteignet werden, um 1. entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans ein Grundstück zu nutzen oder eine solche Nutzung vorzubereiten,2. unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke, die nicht im Bereich eine

Baugesetzbuch - BBauG | § 100 Entschädigung in Land


(1) Die Entschädigung ist auf Antrag des Eigentümers in geeignetem Ersatzland festzusetzen, wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland angewiesen is

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27 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2015 - V ZR 107/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 107/13 Verkündet am: 23. Januar 2015 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2001 - III ZR 76/01

bei uns veröffentlicht am 25.10.2001

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 76/01 vom 25. Oktober 2001 in der Baulandsache Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dör

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Juli 2010 - III ZR 221/09

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 221/09 Verkündet am: 8. Juli 2010 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 Ca, Ce; Bau

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Mai 2015 - AN 3 K 13.01946

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil in Höhe der festgesetzten Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Apr. 2015 - 15 ZB 13.2564

bei uns veröffentlicht am 08.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert fü

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Mai 2016 - AN 9 K 15.01199

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2016 - AN 9 K 16.00069

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 16.00069 Im Namen des Volkes Urteil 24. Februar 2016 9 Kammer Sachgebiets-Nr.: 920 Hauptpunkte: Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, Wohl der Allg

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Juli 2015 - W 5 K 14.1105

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Im Namen des Volkes Aktenzeichen: W 5 K 14.1105 Urteil 23. Juli 2015 5. Kammer gez.: Michel, Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2018 - 15 ZB 17.318

bei uns veröffentlicht am 03.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 2 B 12.1587

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2016 - W 4 K 15.524

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Mai 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2014 - 2 B 13.2570

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Apr. 2017 - 15 N 15.967

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Tenor I. Der am 18. März 2014 als Satzung beschlossene und am 29. Januar 2016 (erneut) bekannt gemachte Änderungsbebauungsplan der Stadt H … „Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan B … - … - …“ ist

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Jan. 2017 - B 2 K 16.111

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 21.01.2016 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vollstreckenden Betrags

Landgericht Hamburg Urteil, 06. Jan. 2017 - 351 O 1/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2017

Tenor 1. Die Festsetzung des Bodenwerts in dem Bescheid vom 26. Januar 2015 wird von 189 Euro/qm auf 210 Euro/qm abgeändert und die dem Beteiligten zu 1) zu zahlende Entschädigung wird von 17.388,-- Euro auf 19.320,-- Euro abgeändert. Im Übrig

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Feb. 2015 - 4 A 36/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich mit ihrer Klage gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes durch die Beklagte. 2 Die Kläger sind Eigentümer des Grundstückes A-Straße, Flurstück 1761 der Flur 2 der Gemarkung A-Stadt, welches im Bere

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Sept. 2014 - 2 D 81/13.NE

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 1146 - I.-----------straße - der Stadt X.         ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung dur

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 30. Sept. 2014 - 2 D 89/13.NE

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor Der Bebauungsplan Nr. – I1.           straße - der Stadt X.         ist unwirksam. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann die Vollstreckung durch S

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Aug. 2014 - 20 A 1923/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob § 1 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb einer Rohrleitungsanlage zwischen E2.        und L1.       -V1.          vom

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - 4 C 6/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen eine enteignungsrechtliche Vorabentscheidung des Beklagten. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 20. Dez. 2012 - 4 C 7/11

bei uns veröffentlicht am 20.12.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine enteignungsrechtliche Vorabentscheidung des Beklagten. 2

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Nov. 2011 - 1 KN 9/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tenor Der Restitutionsantrag der Antragsteller wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Antragstellern wird nachgelassen, die Vollstreck

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Apr. 2011 - 8 A 11405/10

bei uns veröffentlicht am 12.04.2011

Unter Abänderung des aufgrund mündlicher Verhandlung vom 3. August 2010 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße werden die Klagen abgewiesen. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Juli 2010 - 5 S 3092/08

bei uns veröffentlicht am 08.07.2010

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2008 - 3 K 2612/07- geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfah

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Juli 2009 - 102 U 1/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Grundurteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2009, Az. 50 O 21/07 Baul., abgeändert und der Hauptantrag zurückgewiesen sowie der Hilfsantrag als derzeit unbeg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2009 - 5 S 574/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2009

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07- wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auße

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. März 2009 - 8 S 31/08

bei uns veröffentlicht am 30.03.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - geändert; die Klagen werden abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens i

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(1) Die Entschädigung ist auf Antrag des Eigentümers in geeignetem Ersatzland festzusetzen, wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland angewiesen ist und 1. der...