Baugesetzbuch - BBauG | § 25 Besonderes Vorkaufsrecht

(1) Die Gemeinde kann

1.
im Geltungsbereich eines Bebauungsplans durch Satzung ihr Vorkaufsrecht an unbebauten Grundstücken begründen;
2.
in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Satzung Flächen bezeichnen, an denen ihr ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken zusteht;
3.
im Geltungsbereich eines Bebauungsplans an brachliegenden Grundstücken oder für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) an unbebauten oder brachliegenden Grundstücken durch Satzung ihr Vorkaufsrecht begründen, wenn
a)
diese vorwiegend mit Wohngebäuden bebaut werden können und
b)
es sich um ein nach § 201a bestimmtes Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt handelt.
Ein Grundstück gilt auch dann als unbebaut, wenn es lediglich mit einer Einfriedung oder zu erkennbar vorläufigen Zwecken bebaut ist. Das Vorkaufsrecht nach Satz 1 Nummer 3 erlischt mit dem Ende der Geltungsdauer der Rechtsverordnung nach § 201a. Auf die Satzung ist § 16 Absatz 2 entsprechend anzuwenden.

(2) § 24 Absatz 2 und 3 Satz 1 und 2 ist anzuwenden. Der Verwendungszweck des Grundstücks ist anzugeben, soweit das bereits zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts möglich ist.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile


(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und di

Baugesetzbuch - BBauG | § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht


(1) Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken1.im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum

Baugesetzbuch - BBauG | § 16 Beschluss über die Veränderungssperre


(1) Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. (2) Die Gemeinde hat die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Veränderungssperre beschlossen worden ist; § 10 Ab

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2002 - III ZR 320/00

bei uns veröffentlicht am 14.03.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 320/00 Verkündet am: 14. März 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 14 (Ea);

Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2009 - V ZR 157/08

bei uns veröffentlicht am 13.03.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 157/08 Verkündet am: 13. März 2009 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SchuldRAnpG §

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Mai 2015 - AN 3 K 13.01946

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil in Höhe der festgesetzten Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2018 - 15 N 17.698

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die am 6. April 2016 in der h... Zeitung öffentlich bekannt gemachte und am 23. Februar 2016 beschlossene „Satzung der Stadt m... über das besondere Vorkaufsrecht über einen Teilbereich der Stadt m... im Bereich,Am G..

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 9 K 13.4815

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom ... September 2013 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kost

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Aug. 2014 - 4 K 14.870

bei uns veröffentlicht am 01.08.2014

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet. II. Das Verfahren wird an das im ordentlichen Rechtsweg zuständige Landgericht Augsburg - Kammer für Baulandsachen verwiesen. Gründe Für das gelten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 2 B 12.1587

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreck

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Dez. 2018 - 4 BN 42/18

bei uns veröffentlicht am 19.12.2018

Gründe 1 Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde bleibt erfolglos. 2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Juli 2018 - 2 L 96/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Verlängerung einer bis zum Jahr 2011 befristeten, einem anderen Unternehmen erteilten bergrechtlichen Bewilligung vom 05.08.1992 zur Ausübung der Rechte für den – seinerzeit – bergfreien Bodenschatz Kiese und

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 07. März 2018 - 3 L 24/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 17. Dezember 2015 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 27. November 2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom 27. Februar 2014 werden aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. März 2016 - 10 A 1066/14

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die B

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Apr. 2014 - 8 K 37/13

bei uns veröffentlicht am 11.04.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 10.12.2012 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kostendes Beigeladenen - hat die Beklagte zu tragen. 1T a t b e s t a n d 2Der Beigeladene ist Eigentümer des Grundstüc

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Nov. 2013 - 102 U 1/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2013

Tenor 1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2013, Az. 50 O 9/12 Baul., wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Jan. 2010 - 4 B 43/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Gründe 1 Die Beteiligten streiten um die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Beklagte hinsichtlich Teilflächen eines Grundstücks, das zu einem ehemaligen Güterbahnho

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2010 - 4 B 53/09

bei uns veröffentlicht am 25.01.2010

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. März 2009 - 8 S 31/08

bei uns veröffentlicht am 30.03.2009

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - geändert; die Klagen werden abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens i

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 25. Sept. 2008 - 5 K 531/08.TR

bei uns veröffentlicht am 25.09.2008

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 10. Oktober 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 3. Juli 2008 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 13. Sept. 2007 - 6 K 766/07

bei uns veröffentlicht am 13.09.2007

Tenor Der Bescheid der Stadt R. vom 28.11.2003 über die Ausübung eines Vorkaufsrechts an zwei Teilflächen des Grundstücks Flst. 68..., Gemarkung R., und deren Widerspruchsbescheide vom 15.11.2004 werden aufgehoben. Di

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(1) Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. (2) Die Gemeinde hat die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen. Sie kann auch ortsüblich bekannt machen, dass eine Veränderungssperre beschlossen worden ist; § 10 Absatz 3 Satz 2...
(1) Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken1.im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im...
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