bei uns veröffentlicht am 10.02.2015
Tenor
I.
Der Beklagte wird verpflichtet, Ziffer 1 Satz 1 des Bescheids vom 3. September 2013 wie folgt neu zu fassen:
„Es wird festgestellt, dass die durch die Fa. A. bewirkte freiwillige Rücknahme von Alttextilien unabhäng