Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 46 Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde

(1) Gegen den Beschluss des Beschwerdegerichts findet die Rechtsbeschwerde statt.

(2) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats einzulegen.

(3) Die Rechtsbeschwerdefrist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses (§ 45 Absatz 3).

(4) § 75 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist nicht anzuwenden.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 55 Verfahren


(1) Auf das Verfahren, das die Feststellung zum Gegenstand hat, ob eine Entscheidung aus einem anderen Staat anzuerkennen ist, sind die §§ 36 bis 38, 40 Absatz 2, die §§ 42 bis 45 Absatz 1 bis 3, die §§ 46, 47 sowie 48 Absatz 1 und 2 entsprechend anz

Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 54 Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung


(1) Die Zwangsvollstreckung aus dem Titel, zu dem der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Beschwerdegerichts die Vollstreckungsklausel mit dem Zusatz erteilt hat, dass die Zwangsvollstreckung auf Grund der Anordnung des Gerichts nicht über Maßregel
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 75 Sprungrechtsbeschwerde


(1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wenn 1. die Beteiligten
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Auslandsunterhaltsgesetz - AUG 2011 | § 45 Verfahren und Entscheidung über die Beschwerde


(1) Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss, der mit Gründen zu versehen ist und ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. Der Beschwerdegegner ist vor der Entscheidung zu hören. (2) Solange eine mündliche Verhandlung nicht angeordnet ist,

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2019 - XII ZB 523/17

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 523/17 vom 22. Mai 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Lugano-Übk II Art. 34 Nr. 1 und 2; AUG § 36 a) Nach Art. 34 Nr. 2 LugÜ 2007 ist nicht auf die formal ordnung

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2019 - XII ZB 29/18

bei uns veröffentlicht am 25.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 29/18 vom 25. September 2019 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuUnthVO Art. 17 Abs. 2, 75 Abs. 1 a) Für die Einleitung des Verfahrens im Sinne von Art. 75 Abs. 1 EuUn

Oberlandesgericht München Beschluss, 10. Dez. 2014 - 12 UF 1326/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Gründe I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde vom 23.8.2014, eingegangen beim Amtsgericht München am selben Tag, gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.7.2014, zugestellt am 31.7.2014, mit dem angeord

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 10. Juli 2014 - 7 UF 694/14

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 11. November 2013, Az. 102 F 3859/13, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwer

Bundesgerichtshof Beschluss, 31. Mai 2017 - XII ZB 122/16

bei uns veröffentlicht am 31.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 122/16 vom 31. Mai 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 112 Nr. 1, 117 Abs. 1; AUG §§ 2, 43, 57 a) Das vereinfachte Klauselerteilungsverfahren nach den Vor

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Sept. 2015 - XII ZB 234/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 234/15 vom 23. September 2015 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EuUnthVO Art. 34 Auch im Verfahren der Vollstreckbarerklärung exequaturbedürftiger Unterhaltstitel nach

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - II-1 UF 261/14

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 27.10.2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. II. Der Wert des Beschwerdever

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Dez. 2014 - 17 UF 150/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2014

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 16.06.2014, Az. 24 F 1062/14, unter Ziff. 1 des Tenors dahingehend abgeändert, dass der Beschluss des Bez

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 13. Feb. 2012 - 17 UF 331/11

bei uns veröffentlicht am 13.02.2012

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 07.10.2011 und vom 19.01.2011 (jeweils 28 F 1914/11) wird kostenpflichtig z u r ü c k g e w i e s e n . Beschwerdewert: 6.72

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 21. Dez. 2011 - 17 UF 276/11

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stuttgart vom 15. Juli 2011 (28 F 1338/11) dahin a b g e ä n d e r t , dass die Vollstreckbarkeit der Position Schmerzensgeld (Ziff

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(1) Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wenn 1. die Beteiligten in die...