Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 70 Verjährung
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 70 Verjährung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}


Gesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Die Ansprüche auf die in § 67 Abs. 1 und 2 genannten Kosten verjähren sechs Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.
(2) Die Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 66 und 69 wird auch unterbrochen, solange sich der Schuldner nicht im Bundesgebiet aufhält oder sein Aufenthalt im Bundesgebiet deshalb nicht festgestellt werden kann, weil er einer gesetzlichen Meldepflicht oder Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.
(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich geg
(1) Die Kosten der Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung und der Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung umfassen1.die Beförderungs- und sonstigen Reisekosten für den Ausländer innerhalb des Bundesgebiets und bis zum Zielort außerhalb des Bu
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührenfestsetzung kann auch mündlich erfolgen. Satz 1 gilt n
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

17 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 07.05.2015 00:00
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 12. März 2014 wird insoweit aufgehoben, als er einen höheren Betrag als 2.466,70 € festsetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Verfahrens
published on 12.11.2015 00:00
Tenor
I.Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Oktober 2014 wird in den Nrn. 1, 3, 4 und 5 aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG
published on 09.04.2014 00:00
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.
II.
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... April 2011 wird in Nrn. 2, 3 und 4 aufgehoben.
Die Beklagte
published on 25.02.2014 00:00
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwa
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Die Kosten der Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung und der Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung umfassen1.die Beförderungs- und sonstigen Reisekosten für den Ausländer innerhalb des Bundesgebiets und bis zum Zielort außerhalb des Bundesgebiets,2...
(1) Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen, hat der Ausländer zu tragen.
(2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich gegenüber der...
(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührenfestsetzung kann auch mündlich erfolgen. Satz 1 gilt nicht für...