Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 70 Verjährung

(1) Die Ansprüche auf die in § 67 Abs. 1 und 2 genannten Kosten verjähren sechs Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.

(2) Die Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 66 und 69 wird auch unterbrochen, solange sich der Schuldner nicht im Bundesgebiet aufhält oder sein Aufenthalt im Bundesgebiet deshalb nicht festgestellt werden kann, weil er einer gesetzlichen Meldepflicht oder Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist.

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Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 66 Kostenschuldner; Sicherheitsleistung


(1) Kosten, die durch die Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung, die Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung entstehen, hat der Ausländer zu tragen. (2) Neben dem Ausländer haftet für die in Absatz 1 bezeichneten Kosten, wer sich geg

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 67 Umfang der Kostenhaftung


(1) Die Kosten der Abschiebung, Zurückschiebung, Zurückweisung und der Durchsetzung einer räumlichen Beschränkung umfassen1.die Beförderungs- und sonstigen Reisekosten für den Ausländer innerhalb des Bundesgebiets und bis zum Zielort außerhalb des Bu

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 69 Gebühren


(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührenfestsetzung kann auch mündlich erfolgen. Satz 1 gilt n

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17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Mai 2015 - M 10 K 14.1573

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 12. März 2014 wird insoweit aufgehoben, als er einen höheren Betrag als 2.466,70 € festsetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Nov. 2015 - M 23 K 14.31134

bei uns veröffentlicht am 12.11.2015

Tenor I.Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 13. Oktober 2014 wird in den Nrn. 1, 3, 4 und 5 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Apr. 2014 - 23 K 11.30340

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. II. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... April 2011 wird in Nrn. 2, 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Feb. 2014 - 4 K 12.846

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwa

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Mai 2016 - M 23 K 14.31133

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 14. Oktober 2014 wird in den Nummer 1, 3, 4 und 5 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft i. S. d. § 3 Abs. 1 AsylG

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 19. Feb. 2016 - 9a K 5581/15.A

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Dezember 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 19. Feb. 2016 - 9a K 5582/15.A

bei uns veröffentlicht am 19.02.2016

Tenor Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. Dezember 2015 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 11. Jan. 2016 - 9a L 2570/15.A

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 9a K 5582/15.A wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. 1G r ü n d e : 2I. 3Die Antragstellerin ist am 17. Juni 2015 in Deutschland

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 10. Sept. 2014 - 8 K 2329/12

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 4. September 2012 wird aufgehoben, soweit der Kläger zu mehr als 9.308,75 € Kostenersatz herangezogen wird. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälft

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Mai 2014 - 1 C 3/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tatbestand 1 Der Kläger, ghanaischer Staatsangehöriger, kam 2004 im Alter von 20 Jahren nach Deutschland und stellte einen Asylantrag mit der Begründung, er sei als suda

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 11. Feb. 2014 - 1 K 404/12

bei uns veröffentlicht am 11.02.2014

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird der Leistungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 19.01.2012 aufgehoben, soweit ein

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 12. Apr. 2013 - 11 S 362/13

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. Januar 2013 – 11 K 924/12 – geändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Jan. 2013 - 7 A 23/11

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu Kosten, die anlässlich seiner Abschiebung am 25.2.2003 nach A-Stadt entstanden sind. 2 Der Kläger, geb. am ......1975, reiste erstmals am 23.1.1999 in die Bundesrepublik Deutschland e

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 17. Okt. 2012 - 11 K 924/12

bei uns veröffentlicht am 17.10.2012

Tenor Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bewilligt und Rechtsanwalt ..., ... beigeordnet, soweit er die Aufhebung des angegriffenen Leistungsbescheides der Beklagten vom 08.03.2012 in einer Höhe von EUR 3

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 21. Dez. 2010 - 5 K 902/10

bei uns veröffentlicht am 21.12.2010

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 26.04.2010 wird aufgehoben.Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Leistungsbescheid über Abschiebungskosten.2 Der Kläger ist russi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Juli 2009 - 13 S 919/09

bei uns veröffentlicht am 30.07.2009

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 10. März 2009 - 5 K 3734/08 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Di

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 02. Apr. 2008 - 5 K 547/08

bei uns veröffentlicht am 02.04.2008

Tenor Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt. Gründe   1  Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung zu bewilligen; denn er kann nach seinen persönlichen V

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(1) Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den zur Durchführung dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen werden Gebühren und Auslagen erhoben. Die Gebührenfestsetzung kann auch mündlich erfolgen. Satz 1 gilt nicht für...