Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 83b Gerichtskosten, Gegenstandswert
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.

4256 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 83b AsylVfG 1992.
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 12. Jan. 2021 - 12 K 3089/20.A
bei uns veröffentlicht am 06.04.2022
Tenor
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 28. Mai 2020 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst
Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Okt. 2018 - 5 A 885/18 SN
bei uns veröffentlicht am 08.10.2021
Verwaltunggericht Schwerin
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
Az.: 5 A 885/18 SN
In dem Verwaltungsstreitverfahren
_____ _____,
_____Straße _, ____
Proz.-Bev.:
Rechtsanwälte BSP Bierbach Streifler & Partner, Oranienb
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 31. Okt. 2018 - VG 18 K 176.17 A
bei uns veröffentlicht am 29.04.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsrechtssache
des Herrs _____ _____. geb. __.__.____,
_____, bei _____,
_____Straße 16, _____ ______,
Klägers,
g e g e n
die Bundesrepublik D
Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. März 2018 - M 25 M 17.45954
bei uns veröffentlicht am 06.03.2018
Tenor
I. Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird in Ziffer II abgeändert und erhält folgende Fassung:
Diese Kosten hat nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 01.03.2017 die Beklagte in Höhe von EUR 497,38 (i.W. vierhundertsieb
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Koste
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Mai 2019 - W 2 K 18.32496
bei uns veröffentlicht am 14.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags als unzulässig.
Der am … 1999 in Al Hass
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Feb. 2018 - Au 5 K 17.34360
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2019 - W 2 K 19.30068
bei uns veröffentlicht am 24.05.2019
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 4. Januar 2019 (Gz. 7651711-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskoste
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. März 2018 - Au 5 S 18.50329
bei uns veröffentlicht am 01.03.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219
bei uns veröffentlicht am 21.01.2019
Tenor
I. Die Anträge auf Zulassung der Berufung, auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 22. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50273
bei uns veröffentlicht am 22.02.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2019 - W 2 K 18.32066
bei uns veröffentlicht am 10.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1996 in Man/Elfenbeinküste geborene Klägerin, eine ivorische Staatsangehörige vom Vo
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50257
bei uns veröffentlicht am 20.02.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50245
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. März 2018 - Au 4 K 17.33981
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger, nach seinen Angaben ugandischer Staatsbürger, begehrt im Wege
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50225
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Feb. 2018 - Au 5 S 18.50213
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsanordnung
Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2018 - M 9 S 17.52290
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die bevorstehende Über-stellung nach Italien im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens.
Der
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Jan. 2019 - 10 ZB 18.32210
bei uns veröffentlicht am 16.01.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der zulässige Antrag ist unbegründet, weil der geltend gemachte Zulassungsgrund
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 6 K 17.33876
bei uns veröffentlicht am 30.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sich
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Sept. 2018 - W 8 K 18.31094
bei uns veröffentlicht am 10.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, ein algerischer Staatsangehöriger, reiste am 27. Juli 2016 in die Bundesrepublik Deutschland e
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 21 ZB 16.50029
bei uns veröffentlicht am 21.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der allein gelte
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830
bei uns veröffentlicht am 05.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger beg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Mai 2019 - 20 ZB 18.32363
bei uns veröffentlicht am 03.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber unbegründet, da der gelt
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812
bei uns veröffentlicht am 20.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2019 - 20 ZB 17.30678
bei uns veröffentlicht am 29.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist unbegründet, da die geltend gemacht
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Mai 2019 - M 9 S 18.52510
bei uns veröffentlicht am 16.05.2019
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 7. Juni 2018, bei Gericht eingegangen am 12. Juni 2018 (Az. M 9 K 18.52508), wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Nov. 2018 - W 8 K 18.31898
bei uns veröffentlicht am 05.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger, algerischer Staatsangehöriger berberischer Volkszugehörigkeit, reiste am 8. November 2017 in d
Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2019 - M 27 S 19.31719
bei uns veröffentlicht am 06.05.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die in Nr. 5 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 12. Februar 2019 enthaltene Abschiebungsandrohung wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt d
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 3 K 18.31494
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der zur Person nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen Angaben äthiopischer Staatsangehöriger aus d
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 8 K 18.30541
bei uns veröffentlicht am 08.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der am ... 1997 geborene Kläger ist ägyptischer Staatsangehöriger. Er reiste nach eigenen Angaben am 25. S
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Mai 2019 - W 2 S 19.30960
bei uns veröffentlicht am 23.05.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein nach eigenen Angaben am … … 2000 in Beoumi/Elfenbeinküste geborener iv
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 19.30402
bei uns veröffentlicht am 13.05.2019
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 8. Februar 2019 (Gz. 7669353-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskosten
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 18.32517
bei uns veröffentlicht am 13.05.2019
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 5. Dezember 2018 (Gz. 7602621 - 475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.
II. Die Beklagte tr
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2019 - W 2 K 18.31695
bei uns veröffentlicht am 10.05.2019
Tenor
I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 30. Juli 2018 (Az. 7431539-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.
II. Die Beklagte trägt
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31806
bei uns veröffentlicht am 08.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar 2016 gemeinsam mit seinen Eltern, dem mitt
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31805
bei uns veröffentlicht am 08.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar/Februar 2016 gemeinsam mit seinen Eltern,
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 18 K 17.35707
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstre
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30550
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der pakistanische Kläger wendet sich gegen einen ablehnenden Asylbescheid.
Hinsichtlich des Sachverhalts nimmt das Gericht zunächst Bezug auf die Fest
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30895
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen den ablehnenden Asylbescheid der Beklagten.
Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, reiste am 18. Juli
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 02. Mai 2019 - Au 3 K 16.31746, Au 3 K 16.32042, Au 3 K 17.34828, Au 3 K 19.30388
bei uns veröffentlicht am 02.05.2019
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Die Kläger tragen jeweils die Kosten ihres Verfahrens.
Tatbestand
Die Kläger, eine vierköpfige Familie, sind pakistanische Staatsangehörige und Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft ohne Identitä
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 8 ZB 17.30339
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
1. Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzliche
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Sept. 2018 - Au 4 K 18.31073
bei uns veröffentlicht am 10.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die positive Verbescheidung seines Asylantrags.
Nach
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Okt. 2018 - 9 ZB 18.32733
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Aug. 2018 - Au 4 K 17.35127
bei uns veröffentlicht am 22.08.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerke
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 9 ZB 18.32680
bei uns veröffentlicht am 30.10.2018
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Sept. 2018 - Au 6 K 17.35316
bei uns veröffentlicht am 04.09.2018
Tenor
I. Soweit der Kläger die Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2018 - 9 ZB 18.32678
bei uns veröffentlicht am 26.10.2018
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
Die