Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3b Verfolgungsgründe

(1) Bei der Prüfung der Verfolgungsgründe nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 ist Folgendes zu berücksichtigen:

1.
der Begriff der Rasse umfasst insbesondere die Aspekte Hautfarbe, Herkunft und Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe;
2.
der Begriff der Religion umfasst insbesondere theistische, nichttheistische und atheistische Glaubensüberzeugungen, die Teilnahme oder Nichtteilnahme an religiösen Riten im privaten oder öffentlichen Bereich, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, sonstige religiöse Betätigungen oder Meinungsäußerungen und Verhaltensweisen Einzelner oder einer Gemeinschaft, die sich auf eine religiöse Überzeugung stützen oder nach dieser vorgeschrieben sind;
3.
der Begriff der Nationalität beschränkt sich nicht auf die Staatsangehörigkeit oder das Fehlen einer solchen, sondern bezeichnet insbesondere auch die Zugehörigkeit zu einer Gruppe, die durch ihre kulturelle, ethnische oder sprachliche Identität, gemeinsame geografische oder politische Herkunft oder ihre Verwandtschaft mit der Bevölkerung eines anderen Staates bestimmt wird;
4.
eine Gruppe gilt insbesondere als eine bestimmte soziale Gruppe, wenn
a)
die Mitglieder dieser Gruppe angeborene Merkmale oder einen gemeinsamen Hintergrund, der nicht verändert werden kann, gemein haben oder Merkmale oder eine Glaubensüberzeugung teilen, die so bedeutsam für die Identität oder das Gewissen sind, dass der Betreffende nicht gezwungen werden sollte, auf sie zu verzichten, und
b)
die Gruppe in dem betreffenden Land eine deutlich abgegrenzte Identität hat, da sie von der sie umgebenden Gesellschaft als andersartig betrachtet wird;
als eine bestimmte soziale Gruppe kann auch eine Gruppe gelten, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Orientierung gründet; Handlungen, die nach deutschem Recht als strafbar gelten, fallen nicht darunter; eine Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe kann auch vorliegen, wenn sie allein an das Geschlecht oder die geschlechtliche Identität anknüpft;
5.
unter dem Begriff der politischen Überzeugung ist insbesondere zu verstehen, dass der Ausländer in einer Angelegenheit, die die in § 3c genannten potenziellen Verfolger sowie deren Politiken oder Verfahren betrifft, eine Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung vertritt, wobei es unerheblich ist, ob er auf Grund dieser Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung tätig geworden ist.

(2) Bei der Bewertung der Frage, ob die Furcht eines Ausländers vor Verfolgung begründet ist, ist es unerheblich, ob er tatsächlich die Merkmale der Rasse oder die religiösen, nationalen, sozialen oder politischen Merkmale aufweist, die zur Verfolgung führen, sofern ihm diese Merkmale von seinem Verfolger zugeschrieben werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3a Verfolgungshandlungen


(1) Als Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 gelten Handlungen, die 1. auf Grund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen, insbesondere der Rechte, von denen n
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann


Die Verfolgung kann ausgehen von 1. dem Staat,2. Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder3. nichtstaatlichen Akteuren, sofern die in den Nummern 1 und 2 genannten Akteure einschließl

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870 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2018 - VG 8K 661.16 A

bei uns veröffentlicht am 22.11.2021

Dem Kläger aus Syrien, der sich dem Militärdienst entzogen hat, wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, weil er Nachfluchtgründe geltend machen kann. Im Fall seiner hypothetischen Rückkehr muss der Kläger mit beachtli

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 31. Okt. 2018 - VG 18 K 176.17 A

bei uns veröffentlicht am 29.04.2021

Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 12. Okt. 2017 - VG 23 K 857.16 A

bei uns veröffentlicht am 27.04.2021

Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger, begehrt die Zuerkennnung der Flüchtlingseigenschaft.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juli 2017 - VG 16 K 148.17 A

bei uns veröffentlicht am 04.03.2021

Gegenstand des Urteils sind Asylanträge einer Familie, die der Minderheit Roma in Moldau angehört.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 16. Jan. 2017 - VG 21 K 433.16 A

bei uns veröffentlicht am 22.02.2021

Der taubstumme Kläger, moldauischer Staatsangehöriger und zur Volksgruppe der Roma gehörend, begehrt die Anerkennung als Flüchtling sowie sonstigen flüchtlingsrechtlichen Schutz.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2019 - VG 8 K 803.16 A

bei uns veröffentlicht am 18.02.2021

Inhalt: Ein syrischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit sunnitischen Glaubens begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft. Entscheidend für die Beurteilung der Rückkehr eines Ausländers in seine Heim

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. März 2019 - AN 1 K 16.32274

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Antragsteller sind iranische Staatsangehörige, kurdischer Volkszugehö

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 6 K 17.33876

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395

bei uns veröffentlicht am 19.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2018 - W 8 K 18.31774

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Die Nummern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Januar 2018 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauff

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 18 K 17.35707

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - M 28 K 17.31532

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2017 wird in den Nrn. 1. und 3. mit 6. aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. II. Die

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30895

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den ablehnenden Asylbescheid der Beklagten. Der Kläger, ein pakistan

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Sept. 2018 - Au 6 K 17.35316

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2018 - AN 3 K 17.35907

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der 1958 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er beantr

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33214

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33229

bei uns veröffentlicht am 10.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 12 K 16.34158

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552

bei uns veröffentlicht am 26.04.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet s

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - M 2 S 15.31228

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 1993 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste na

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 2 K 18.32234

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die am … 1994 in Abidjan/Elfenbeinküste geborene

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Nov. 2017 - Au 2 K 17.30246

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass im Fall des Klägers die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft i.S.v. § 3 AsylG vorliegen. Der Bescheid des Bundesamts für ... vom 11. November 2016 wird aufgehoben, sowe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1. Die Klägerin zu 1, die keine Ausweisdokumente vorlegte,

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2018 - M 16 S 17.47946

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (M 16 K 17.47945) gegen den Bescheid des Bundesamts für ... vom 5. September 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. G

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Nov. 2018 - Au 5 K 16.31414

bei uns veröffentlicht am 05.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Dez. 2017 - Au 5 K 17.31631

bei uns veröffentlicht am 04.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Jan. 2018 - RO 2 K 16.31797

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sic

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Sept. 2018 - Au 6 K 17.32752, Au 6 K 17.32947, Au 6 K 18.30660

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2019 - 21 B 18.33075

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Oktober 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Okt. 2018 - Au 6 K 17.34151

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Okt. 2018 - Au 5 K 18.31266

bei uns veröffentlicht am 22.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Sept. 2018 - M 9 K 17.40105

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Dez. 2016 - Au 4 K 16.30020

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerinnen be

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Mai 2018 - M 1 K 17.43487

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Okt. 2017 - AN 9 K 16.30892

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes vom 4. Juli 2016 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Okt. 2017 - AN 9 K 16.31455

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. September 2016 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Okt. 2017 - Au 6 K 16.32308

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2017 - Au 5 K 17.31542

bei uns veröffentlicht am 27.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Nov. 2017 - Au 5 K 17.31944

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Nov. 2017 - Au 5 K 17.31732

bei uns veröffentlicht am 13.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2019 - 8 ZB 18.33221

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Der von dem Klä

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Okt. 2018 - Au 6 K 17.33922

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. März 2019 - 8 B 18.30276

bei uns veröffentlicht am 29.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Okt. 2017 - Au 5 K 17.31477

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Referenzen

(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung...
Die Verfolgung kann ausgehen von 1. dem Staat,2. Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder3. nichtstaatlichen Akteuren, sofern die in den Nummern 1 und 2 genannten Akteure einschließlich...