Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Asylgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Verfolgung kann ausgehen von
- 1.
dem Staat, - 2.
Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder - 3.
nichtstaatlichen Akteuren, sofern die in den Nummern 1 und 2 genannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, im Sinne des § 3d Schutz vor Verfolgung zu bieten, und dies unabhängig davon, ob in dem Land eine staatliche Herrschaftsmacht vorhanden ist oder nicht.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
3 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To
(1) Bei der Prüfung der Verfolgungsgründe nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. der Begriff der Rasse umfasst insbesondere die Aspekte Hautfarbe, Herkunft und Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe;2. der Begrif
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden 1. vom Staat oder2. von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,sofern sie willens und in d
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
1169 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 22/11/2021 14:13
Dem Kläger aus Syrien, der sich dem Militärdienst entzogen hat, wird die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, weil er Nachfluchtgründe geltend machen kann.
Im Fall seiner hypothetischen Rückkehr muss der Kläger mit beachtli
published on 29/04/2021 11:40
Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
published on 27/04/2021 12:00
Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger, begehrt die Zuerkennnung der Flüchtlingseigenschaft.
published on 04/03/2021 12:26
Gegenstand des Urteils sind Asylanträge einer Familie, die der Minderheit Roma in Moldau angehört.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
Annotations
(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden 1. vom Staat oder2. von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,sofern sie willens und in der Lage sind...