Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3c Akteure, von denen Verfolgung ausgehen kann
Die Verfolgung kann ausgehen von
- 1.
dem Staat, - 2.
Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder - 3.
nichtstaatlichen Akteuren, sofern die in den Nummern 1 und 2 genannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiesenermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, im Sinne des § 3d Schutz vor Verfolgung zu bieten, und dies unabhängig davon, ob in dem Land eine staatliche Herrschaftsmacht vorhanden ist oder nicht.

Referenzen - Gesetze | § 3c AsylVfG 1992
§ 3c AsylVfG 1992 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 3c AsylVfG 1992 wird zitiert von 2 anderen §§ im Asylgesetz.
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3b Verfolgungsgründe
(1) Bei der Prüfung der Verfolgungsgründe nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 ist Folgendes zu berücksichtigen: 1. der Begriff der Rasse umfasst insbesondere die Aspekte Hautfarbe, Herkunft und Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe;2. der Begrif
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 4 Subsidiärer Schutz
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To
§ 3c AsylVfG 1992 zitiert 1 andere §§ aus dem Asylgesetz.
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3d Akteure, die Schutz bieten können
(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden 1. vom Staat oder2. von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,sofern sie willens und in d

1169 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3c AsylVfG 1992.
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2018 - VG 8K 661.16 A
bei uns veröffentlicht am 22.11.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn ..., geb. ...1992,
....Berlin,
Klägers,
Verfahrensbevollmächtigte(r):
BSP Rechtsanwälte,
Oranienburger Straße
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 31. Okt. 2018 - VG 18 K 176.17 A
bei uns veröffentlicht am 29.04.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsrechtssache
des Herrs _____ _____. geb. __.__.____,
_____, bei _____,
_____Straße 16, _____ ______,
Klägers,
g e g e n
die Bundesrepublik D
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 12. Okt. 2017 - VG 23 K 857.16 A
bei uns veröffentlicht am 27.04.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN URTEIL
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache des Herrn _____ _____, geb. __.__._____, _____Straße __, ____ Berlin (Kläger), Verfahrensbevollmächtiote(r): BSP Rechtsanwälte, Oranienburger Straße 69,
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juli 2017 - VG 16 K 148.17 A
bei uns veröffentlicht am 04.03.2021
Verwaltungsgericht Berlin
Urteil
Im Namen des Volkes
In der Verwaltungsstreitsache
1. der Frau _____ _____, geb. __.__.____, 2. des Herrn ____ _____, geb. __.__.____, 3. der Frau _____ _____, geb. __.__.____,
vertreten durch
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 8. Feb. 2019 - VG 8 K 803.16 A
bei uns veröffentlicht am 18.02.2021
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN
URTEIL
Im Namen des Volkes
Zeichen: VG 8 K 803.16 A
Verkündungsdatum: 08.02.21019
In der Verwaltungsstreitsache
des Herrn _____, _____ (Kläger) geb. __.__.____, _____Straße, _____ Berlin,
..
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Koste
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2019 - W 2 K 18.32066
bei uns veröffentlicht am 10.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1996 in Man/Elfenbeinküste geborene Klägerin, eine ivorische Staatsangehörige vom Vo
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. März 2019 - AN 1 K 16.32274
bei uns veröffentlicht am 11.03.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Antragsteller sind iranische Staatsangehörige, kurdischer Volkszugehörigkeit und ursprünglich Anhänger des Yar
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 6 K 17.33876
bei uns veröffentlicht am 30.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sich
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830
bei uns veröffentlicht am 05.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger beg
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812
bei uns veröffentlicht am 20.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. März 2019 - M 32 K 17.43725
bei uns veröffentlicht am 12.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben pakistanischer Staatsangehöriger und am 17.11
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.43692
bei uns veröffentlicht am 19.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 3 K 18.31494
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der zur Person nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen Angaben äthiopischer Staatsangehöriger aus d
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - M 28 K 17.31532
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2017 wird in den Nrn. 1. und 3. mit 6. aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
II. Die Beklagte hat die Koste
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30550
bei uns veröffentlicht am 18.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der pakistanische Kläger wendet sich gegen einen ablehnenden Asylbescheid.
Hinsichtlich des Sachverhalts nimmt das Gericht zunächst Bezug auf die Fest
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Apr. 2019 - Au 7 K 17.34949
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Ablehnung seines Asylantrags und begehrt
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Sept. 2018 - Au 4 K 18.31073
bei uns veröffentlicht am 10.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die positive Verbescheidung seines Asylantrags.
Nach
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Aug. 2018 - Au 4 K 17.35127
bei uns veröffentlicht am 22.08.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Zuerke
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Sept. 2018 - Au 6 K 17.35316
bei uns veröffentlicht am 04.09.2018
Tenor
I. Soweit der Kläger die Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. D
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - M 32 K 17.42514
bei uns veröffentlicht am 19.02.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger ist nach seinen Angaben pakistanischer Staatsangehöriger
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.42568
bei uns veröffentlicht am 19.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2018 - AN 3 K 17.35907
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der 1958 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er beantragte am 12. September 2017 seine Anerkennung
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33214
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2017 - M 12 K 16.33229
bei uns veröffentlicht am 10.01.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hint
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2019 - Au 5 K 18.31137
bei uns veröffentlicht am 09.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, hilfsweise die Gewährung subsidiär
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Jan. 2016 - M 12 K 16.34158
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vol
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migra
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 26. Apr. 2019 - AN 17 K 18.31552
bei uns veröffentlicht am 26.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1967 in …Kolumbien geborene Klägerin wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamtes für Mi
Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 1995 ein Asylverfahren durchgeführt worden war, reiste e
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Aug. 2018 - B 7 K 17.31884
bei uns veröffentlicht am 29.08.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist äthiopischer Staatsangehöriger mit ogadenischer Volks- und i
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Apr. 2019 - Au 9 K 19.30361
bei uns veröffentlicht am 18.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Apr. 2019 - Au 3 E 19.30435
bei uns veröffentlicht am 03.04.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen Folg
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 2 K 18.32234
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1994 in Abidjan/Elfenbeinküste geborene Klägerin, eine ivorische Staatsangehörige mu
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2019 - Au 7 K 17.35717
bei uns veröffentlicht am 13.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerinnen haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
1. Die Klägerin zu 1, die keine Ausweisdokumente vorlegte, ist (alles nach ihren Angaben) am ... 19
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Dez. 2016 - M 4 K 16.31399
bei uns veröffentlicht am 27.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtl
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Nov. 2018 - Au 5 K 16.31414
bei uns veröffentlicht am 05.11.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger beg
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Nov. 2018 - Au 5 K 16.31345
bei uns veröffentlicht am 05.11.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 29. Juli 2016 (Gz.: ...) wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen.
Im
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 05. Apr. 2019 - RN 11 K 18.32099
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Anerkennung als Asyl
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Sept. 2018 - Au 6 K 17.32752, Au 6 K 17.32947, Au 6 K 18.30660
bei uns veröffentlicht am 05.09.2018
Tenor
I. Die Klagen werden abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens gesamtschuldnerisch zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durc
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2019 - 21 B 18.33075
bei uns veröffentlicht am 09.04.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Oktober 2017 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urte
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - 21 B 19.30208
bei uns veröffentlicht am 14.02.2019
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. September 2016 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Okt. 2018 - Au 6 K 17.34151
bei uns veröffentlicht am 09.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicher
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Okt. 2018 - Au 5 K 18.31266
bei uns veröffentlicht am 22.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage
Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Sept. 2018 - M 9 K 17.40105
bei uns veröffentlicht am 28.09.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. März 2019 - M 32 K 16.35551
bei uns veröffentlicht am 11.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o
Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Okt. 2016 - M 15 K 16.32091
bei uns veröffentlicht am 25.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstre
(1) Schutz vor Verfolgung kann nur geboten werden 1. vom Staat oder2. von Parteien oder Organisationen einschließlich internationaler Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen,sofern sie willens und in der Lage sind...