Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 34 Abschiebungsandrohung
(1) Das Bundesamt erlässt nach den §§ 59 und 60 Absatz 10 des Aufenthaltsgesetzes eine schriftliche Abschiebungsandrohung, wenn
- 1.
der Ausländer nicht als Asylberechtigter anerkannt wird, - 2.
dem Ausländer nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, - 2a.
dem Ausländer kein subsidiärer Schutz gewährt wird, - 3.
die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes nicht vorliegen oder die Abschiebung ungeachtet des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes ausnahmsweise zulässig ist und - 4.
der Ausländer keinen Aufenthaltstitel besitzt.
(2) Die Abschiebungsandrohung soll mit der Entscheidung über den Asylantrag verbunden werden. Wurde kein Bevollmächtigter für das Verfahren bestellt, sind die Entscheidungsformel der Abschiebungsandrohung und die Rechtsbehelfsbelehrung dem Ausländer in eine Sprache zu übersetzen, deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann.
Referenzen - Gesetze | § 34 AsylVfG 1992
§ 34 AsylVfG 1992 zitiert oder wird zitiert von 9 §§.
§ 34 AsylVfG 1992 wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 75 Aufgaben
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unbeschadet der Aufgaben nach anderen Gesetzen folgende Aufgaben: 1. Koordinierung der Informationen über den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit zwischen den Ausländerbehörden, der Bundesagentur
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 104 Übergangsregelungen
(1) Über vor dem 1. Januar 2005 gestellte Anträge auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung ist nach dem bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht zu entscheiden. § 101 Abs. 1 gilt entsprechend.
(2) B
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 62c Ergänzende Vorbereitungshaft
(1) Ein Ausländer, der sich entgegen einem bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Absatz 1 Satz 2 im Bundesgebiet aufhält und keine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8 besitzt, ist zur Vorbereitung einer Abschiebungsandrohung nach §
§ 34 AsylVfG 1992 wird zitiert von 3 anderen §§ im Asylgesetz.
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 71 Folgeantrag
(1) Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag (Folgeantrag), so ist ein weiteres Asylverfahren nur durchzuführen, wenn die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltung
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 71a Zweitantrag
(1) Stellt der Ausländer nach erfolglosem Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat (§ 26a), für den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft über die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren gelten oder mit dem
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 18a Verfahren bei Einreise auf dem Luftwege
(1) Bei Ausländern aus einem sicheren Herkunftsstaat (§ 29a), die über einen Flughafen einreisen wollen und bei der Grenzbehörde um Asyl nachsuchen, ist das Asylverfahren vor der Entscheidung über die Einreise durchzuführen, soweit die Unterbringung
§ 34 AsylVfG 1992 zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit
Gesetz
Aufenthaltsgesetz - AufenthG
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 59 Androhung der Abschiebung
(1) Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. Ausnahmsweise kann eine kürzere Frist gesetzt oder von einer Fristsetzung abgesehen werden, wenn dies im Einzelfal
1794 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 34 AsylVfG 1992.
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 26. Juli 2017 - VG 16 K 148.17 A
bei uns veröffentlicht am 04.03.2021
Gegenstand des Urteils sind Asylanträge einer Familie, die der Minderheit Roma in Moldau angehört.
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 9. März 2017 - VG 16 K 59.17 A
bei uns veröffentlicht am 23.02.2021
Der Kläger, ein moldauischer Staatsangehöriger, begehrt flüchtlingsrechtlichen Schutz.
Er macht geltend, dass ihm aufgrund seiner homosexuellen Neigung und als Opfer vorgetragener Übergriffe flüchtlingsrechtlicher Schutz zust
Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 18. Sept. 2018 - VG 21 K 508.17 A
bei uns veröffentlicht am 18.02.2021
Inhalt: Die Klägerinnen, eine junge Mutter und ihre minderjährige Tochter, begehren die Feststellung von Abschiebeverboten.
Nach § 60 Abs. 5 AufenthG darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der K
Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Feb. 2018 - M 25 K 17.47578
bei uns veröffentlicht am 05.02.2018
Tenor
I. Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. März 2018 - Au 5 K 17.35406
bei uns veröffentlicht am 08.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336
bei uns veröffentlicht am 15.02.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Feb. 2018 - Au 5 K 17.34360
bei uns veröffentlicht am 12.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 10. Mai 2019 - W 2 K 18.32066
bei uns veröffentlicht am 10.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1996 in Man/Elfenbeinküste geborene Klä
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. März 2019 - AN 1 K 16.32274
bei uns veröffentlicht am 11.03.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Antragsteller sind iranische Staatsangehörige, kurdischer Volkszugehö
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. März 2018 - Au 5 K 17.34830
bei uns veröffentlicht am 05.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31812
bei uns veröffentlicht am 20.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Feb. 2018 - Au 5 K 17.31395
bei uns veröffentlicht am 19.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Mai 2019 - M 9 S 18.52510
bei uns veröffentlicht am 16.05.2019
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage vom 7. Juni 2018, bei Gericht eingegangen am 12. Juni 2018 (Az. M 9 K 18.52508), wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. März 2019 - M 32 K 17.43725
bei uns veröffentlicht am 12.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben paki
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.43692
bei uns veröffentlicht am 19.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identitä
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 3 K 18.31494
bei uns veröffentlicht am 16.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der zur Person nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Mai 2019 - W 2 S 19.30960
bei uns veröffentlicht am 23.05.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein nach eigenen Angaben am … Ȃ
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2019 - RN 14 S 19.31006
bei uns veröffentlicht am 16.05.2019
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15.4.2019 (Gesch-Z. …-232) enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. März 2016 - B 3 K 15.30152
bei uns veröffentlicht am 09.03.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der 1981 geborene Kläger ist syris
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2018 - M 16 E 18.33929
bei uns veröffentlicht am 26.10.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung seine Einreise in das Bundesg
Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2018 - M 28 K 17.31532
bei uns veröffentlicht am 18.01.2018
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11. Januar 2017 wird in den Nrn. 1. und 3. mit 6. aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
II. Die
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. Apr. 2019 - Au 7 K 17.34949
bei uns veröffentlicht am 01.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 18. Dez. 2015 - B 2 K 15.30397
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
1. Das Verfahren wird hinsichtlich der Ziffer 1 des Bescheides der Beklagten vom 02.07.2015 eingestellt.
2. Ziffer 2 des Bescheides vom 02.07.2015 wird aufgehoben.
3. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - M 32 K 17.42514
bei uns veröffentlicht am 19.02.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger ist nach seinen
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. März 2019 - M 32 K 17.42577
bei uns veröffentlicht am 12.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben pak
Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.42568
bei uns veröffentlicht am 19.03.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Tatbestand
Der Kläger, dessen Identitä
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2018 - AN 3 K 17.35907
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der 1958 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er beantr
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 24. Jan. 2017 - RO 4 S 17.30196
bei uns veröffentlicht am 24.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Der Antragsteller, ein nach seinen Anga
Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Jan. 2017 - M 4 S 16.36485
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Migratio
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. März 2016 - 13a B 15.30241
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2019 - Au 5 K 18.31137
bei uns veröffentlicht am 09.05.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Zuerkennung der Flüchtlingseigens
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 25. Jan. 2019 - AN 17 S 19.30019
bei uns veröffentlicht am 25.01.2019
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist kubanische Staatsangehörige. Sie
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Jan. 2017 - Au 1 S 16.32970
bei uns veröffentlicht am 03.01.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für dieses Verfahren wird abgelehnt.
Gründe
I.
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31224
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die am …1988 in …, Kuba geborene Klägerin wendet sich
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Jan. 2017 - AN 2 S 16.32491
bei uns veröffentlicht am 11.01.2017
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
Die 1976 geborene Antragstellerin ist irakische Staatsa
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Apr. 2019 - W 2 K 18.32419
bei uns veröffentlicht am 24.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Der am …2000 in San P./Elfenbeinküste geborene Klä
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Jan. 2017 - Au 5 S 17.30077
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az. Au 5 K 17.30076) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheids des Bundesamtes ... vom 23. Dezember 2016 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin hat die Koste
Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - M 17 S 17.30014
bei uns veröffentlicht am 09.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Staatsangehöriger Indiens. Er reiste nach eigenen Angaben
Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165
bei uns veröffentlicht am 12.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 199
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 06. Nov. 2015 - M 16 K 15.30946
bei uns veröffentlicht am 06.11.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 16 K 15.30946
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
vom 6. November 2015
16. Kammer
Sachgebiets-Nr. 710
Hauptpunkte:
Asylrecht;
Her
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Sept. 2018 - AN 6 K 16.32385
bei uns veröffentlicht am 03.09.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die Kläger sind armenische Staatsangehörige mit armenisch-orthodoxer
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Jan. 2017 - M 4 S 16.36071
bei uns veröffentlicht am 03.01.2017
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Der 1980 geborene Antragsteller - ein irakischer Staatangehöriger - begehrt einstweilig
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Aug. 2018 - B 7 K 17.31884
bei uns veröffentlicht am 29.08.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger ist äthiopischer St
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Apr. 2016 - AN 3 K 16.50013
bei uns veröffentlicht am 12.04.2016
Tenor
1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2015 wird in den Ziffern 2 und 3 aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Kl
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Apr. 2019 - Au 9 K 19.30361
bei uns veröffentlicht am 18.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. März 2016 - AN 3 K 15.50318
bei uns veröffentlicht am 30.03.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 3 K 15.50318
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 30. März 2016
3. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 710 01
Hauptpunkte: Flüchtlingsanerkennung in Ungarn; Unzulässigkeit de
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686
bei uns veröffentlicht am 31.10.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w
Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2018 - M 28 K 17.32282
bei uns veröffentlicht am 13.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Verwaltungsgericht München Beschluss, 14. Feb. 2018 - M 30 S 17.42870
bei uns veröffentlicht am 14.02.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29. Mai 2017 gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 3 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2017 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kost
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Apr. 2019 - W 2 K 18.32234
bei uns veröffentlicht am 05.04.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die am … 1994 in Abidjan/Elfenbeinküste geborene
(1) Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. Ausnahmsweise kann eine kürzere Frist gesetzt oder von einer Fristsetzung abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall zur Wahrung...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) Die Abschiebung ist unter Bestimmung einer angemessenen Frist zwischen sieben und 30 Tagen für die freiwillige Ausreise anzudrohen. Ausnahmsweise kann eine kürzere Frist gesetzt oder von einer Fristsetzung abgesehen werden, wenn dies im Einzelfall zur Wahrung...