Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 3 Gefährdungsbeurteilung

(1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können. Ist dies der Fall, hat er alle möglichen Gefährdungen der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten zu beurteilen und dabei die Auswirkungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe in der Arbeitsstätte zu berücksichtigen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat er die physischen und psychischen Belastungen sowie bei Bildschirmarbeitsplätzen insbesondere die Belastungen der Augen oder die Gefährdung des Sehvermögens der Beschäftigten zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten gemäß den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhangs nach dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene festzulegen. Sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind zu berücksichtigen.

(2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

(3) Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 4 durchgeführt werden müssen.

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wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten


(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten w

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 1 Ziel, Anwendungsbereich


(1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. (2) Für folgende Arbeitsstätten gelten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3: 1. Arbeitsstätten im Reisegewerb

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV 2004 | § 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 3 eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert,2. ent
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG | § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen


(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigke

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Dez. 2016 - 9 CS 16.1746

bei uns veröffentlicht am 23.12.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten selbst.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 09. Dez. 2015 - 4 TaBV 13/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27.02.2014, Az.: 10 BV 28/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsteller zugelassen. Gründe

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 08. Mai 2018 - 4 K 2626/16

bei uns veröffentlicht am 08.05.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen Anordnungen zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsschutzgesetzes und der Androhungen von Zwangsmit

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 18. Juli 2017 - 1 ABR 59/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2015 - 4 TaBV 2/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 28. März 2017 - 1 ABR 25/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. März 2015 - 23 TaBV 1448/14 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurück

Oberlandesgericht Koblenz Urteil, 22. Mai 2014 - 2 U 574/12

bei uns veröffentlicht am 22.05.2014

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Mainz vom 20.04.2012,  Az. 4 O 292/09, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagt

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 09. Okt. 2013 - 7 ABR 1/12

bei uns veröffentlicht am 09.10.2013

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 30. November 2011 - 11 TaBV 62/11 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Nov. 2011 - 10 TaBV 35/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 23. September 2011, Az.: 5 BV 24/11, wird zurückgewiese

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Feb. 2009 - 3 TaBV 7/08

bei uns veröffentlicht am 25.02.2009

Tenor I. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Rostock vom 16.04.2008 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: 1. Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstell

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 06. Juli 2006 - 6 K 4027/05

bei uns veröffentlicht am 06.07.2006

Tenor 1. Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 13.06.2005 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums ... vom 07.11.2005 werden aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Schwein

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(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten...
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten...
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten...