Abgabenordnung - AO 1977 | § 63 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung

(1) Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält.

(2) Für die tatsächliche Geschäftsführung gilt sinngemäß § 60 Abs. 2, für eine Verletzung der Vorschrift über die Vermögensbindung § 61 Abs. 3.

(3) Die Körperschaft hat den Nachweis, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Erfordernissen des Absatzes 1 entspricht, durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen.

(4) Hat die Körperschaft ohne Vorliegen der Voraussetzungen Mittel angesammelt, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen. Die tatsächliche Geschäftsführung gilt als ordnungsgemäß im Sinne des Absatzes 1, wenn die Körperschaft die Mittel innerhalb der Frist für steuerbegünstigte Zwecke verwendet.

(5) Körperschaften im Sinne des § 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Einkommensteuergesetzes dürfen Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 50 Absatz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung nur ausstellen, wenn

1.
das Datum der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids nicht länger als fünf Jahre zurückliegt oder
2.
die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a Absatz 1 nicht länger als drei Kalenderjahre zurückliegt und bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde.
Die Frist ist taggenau zu berechnen.

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 50 Zuwendungsbestätigung


(1) 1Zuwendungen im Sinne der §§ 10b und 34g des Gesetzes dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Zuwendungsempfänger unter Berücksichtigung des § 63 Absatz 5 der Abgabenordnun
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 10b Steuerbegünstigte Zwecke


(1) 1Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung können insgesamt bis zu 1. 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder2. 4 Promille der Summe der gesamten Umsät

Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV 1955 | § 50 Zuwendungsbestätigung


(1) 1Zuwendungen im Sinne der §§ 10b und 34g des Gesetzes dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Zuwendungsempfänger unter Berücksichtigung des § 63 Absatz 5 der Abgabenordnun
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 60 Anforderungen an die Satzung


(1) Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen gegeben sind. Die Satzung muss die in der Anlage 1

Abgabenordnung - AO 1977 | § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen


(1) Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 wird gesondert festgestellt. Die Feststellung der Satzungsmäßigkeit ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von S

Abgabenordnung - AO 1977 | § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung


(1) Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4) liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so gena

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28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Beschluss, 10. Dez. 2020 - V R 14/20

bei uns veröffentlicht am 14.09.2021

Politische Betätigungen sind nicht gemeinnützigDem folgenden Urteil liegt ein steuerrechtlicher Sachverhalt zugrunde und beschäftigt sich explizit mit der Frage, wann einem Verein eigentlich das Merkmal der „Gemeinnützigkeit

Finanzgericht München Urteil, 25. Juli 2016 - 7 K 2859/14

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Gründe Finanzgericht München Az.: 7 K 2859/14 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: In der Streitsache wegen Widerruf der Anerkennung der Gemein

Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2016 - 7 K 1252/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH. Sie wurde am … 2010 durch notarielle Urkunde als gemeinnützige GmbH errich

Finanzgericht München Beschluss, 15. Jan. 2016 - 7 V 2906/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tatbestand I. Die Antragstellerin ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die mit Stiftungsgeschäft vom 30. November 2009 gegründet worden ist. Stifter ist P. Zweck der Stiftung ist die finanzielle Förderung der außerschulischen Aus-, Fo

Bundesfinanzhof Urteil, 14. März 2018 - V R 36/16

bei uns veröffentlicht am 14.03.2018

Tenor Die Revision des Klägers wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläg

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 05. März 2018 - 10 K 3622/16

bei uns veröffentlicht am 05.03.2018

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides über die Ablehnung einer gesonderten Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO vom 15. Dezember 2015 und der Einspruchsentscheidung vom 9. November

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Nov. 2017 - I R 39/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. April 2015  3 K 1766/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Sept. 2017 - 6 C 34/16

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin ist ein Unternehmen, das zahlreiche Pflegeeinrichtungen betreibt. Seit 2013 zahlt sie für ihr Seniorenpflegeheim in O. nur einen statt der gefo

Bundesfinanzhof Urteil, 20. März 2017 - X R 13/15

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 25. Februar 2015  5 K 135/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Feb. 2017 - V R 69/14

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Zwischenurteil des Finanzgerichts Köln vom 17. Oktober 2013  13 K 3949/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Okt. 2016 - I R 54/14

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juli 2014  4 K 12276/11 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2016 - I ZR 263/14

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 263/14 Verkündet am: 24. März 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Jan. 2015 - X R 7/13

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Bundesfinanzhof Urteil, 15. Jan. 2015 - I R 48/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26. April 2012  4 K 2789/11 aufgehoben.

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 K 323/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24.01.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.01.2012 wird geändert und die Erbschaftsteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnun

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 11. Aug. 2014 - 6 K 1449/12

bei uns veröffentlicht am 11.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darum, ob das Tätigwerden des Klägers mit Blick auf dessen mögliche Nähe zur in Deutschland verbotenen B (B) als gemeinnützig anzuerke

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juni 2014 - I R 41/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, die Gemeinnützigkeit für die Streitjahre (2005 und 2006)

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Feb. 2014 - 10 K 3811/12

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Tatbestand  1 Streitig ist, ob Zuwendungen an eine Stiftung als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind.2 Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Im Streitjahr e

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Feb. 2014 - 1 K 2423/11

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob der Kläger als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anzuerkennen und daher von

Finanzgericht Köln Urteil, 17. Okt. 2013 - 13 K 3949/09

bei uns veröffentlicht am 17.10.2013

Tenor In dem Verfahren zu 1. wird die Klage auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Klägers auf der Basis von § 52 Abs. 2 Satz 1 AO abgewiesen.Die Entscheidung über die Gemeinnützigkeit auf der Basis der Öffnungsklausel gemäß § 52 Abs. 2 Satz 2 AO

Bundesfinanzhof Urteil, 17. Sept. 2013 - I R 16/12

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, leistete im Streitjahr (2004) eine Spende in Höhe von 10.000 € an eine im Register für juristis

Oberlandesgericht Köln Urteil, 13. Aug. 2013 - 9 U 253/12

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die  Berufung der Beklagten  gegen das Urteil der 32. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.11.2012  - 32 O 76/12 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt. Dieses und das

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2012 - I R 11/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2012

Tatbestand 1 I. Streitpunkt ist die Gemeinnützigkeit eines Vereins im Streitjahr 2008. 2

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 27. Sept. 2011 - 2 B 857/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Streitwert wird auf 36.704,00 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen einen Beschluss der Schiedsstelle beim Lande

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Feb. 2011 - I R 19/10

bei uns veröffentlicht am 09.02.2011

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein Verein, dessen Hauptaufgabe nach seiner Satzung die Förderung der … Kultur … ist. Dieser Zweck soll insbe

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Okt. 2010 - I R 59/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt seit 1990 eine Hochschule, die im Jahr 1994 als private Fachhochschule staatlich anerk

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 12. Dez. 2007 - 3 K 209/03

bei uns veröffentlicht am 12.12.2007

Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Stipendium einer französischen Stipendiengeberin nach § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei ist. 2 Die Klägerin ist Ärztin und beim Universitätsklinikum X (U) ang

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 06. Dez. 2007 - 1 K 104/00

bei uns veröffentlicht am 06.12.2007

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin der Körperschaftsteuer(KSt)-Pflicht unterliegt. 2 Die Klägerin ist durch notariellen Vertrag vom 30. September 1997 gegründet worden. Das Stammkapital wird zu 90 % von der Stiftung

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(1) Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für Steuervergünstigungen gegeben sind. Die Satzung muss die in der Anlage 1 bezeichneten...
(1) Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4) liegt vor, wenn der Zweck, für den das Vermögen bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks verwendet werden soll, in der Satzung so genau bestimmt ist...
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(1) 1Zuwendungen im Sinne der §§ 10b und 34g des Gesetzes dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nur abgezogen werden, wenn der Zuwendende eine Zuwendungsbestätigung, die der Zuwendungsempfänger unter Berücksichtigung des § 63 Absatz 5 der Abgabenordnung nach amtlich...
(1) Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 wird gesondert festgestellt. Die Feststellung der Satzungsmäßigkeit ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und...