Abgabenordnung - AO 1977 | § 201 Schlussbesprechung

(1) Über das Ergebnis der Außenprüfung ist eine Besprechung abzuhalten (Schlussbesprechung), es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt oder dass der Steuerpflichtige auf die Besprechung verzichtet. Bei der Schlussbesprechung sind insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Eine Schlussbesprechung kann mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch fernmündlich oder nach § 87a Absatz 1a elektronisch durchgeführt werden.

(2) Besteht die Möglichkeit, dass auf Grund der Prüfungsfeststellungen ein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden muss, soll der Steuerpflichtige darauf hingewiesen werden, dass die straf- oder bußgeldrechtliche Würdigung einem besonderen Verfahren vorbehalten bleibt.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 203 Abgekürzte Außenprüfung


(1) Bei Steuerpflichtigen, bei denen die Finanzbehörde eine Außenprüfung in regelmäßigen Zeitabständen nach den Umständen des Falles nicht für erforderlich hält, kann sie eine abgekürzte Außenprüfung durchführen. Die Prüfung hat sich auf die wesentli
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 87a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise a

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 11. Mai 2016 - 3 K 385/13

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Gründe 1. Finanzgericht München Az.: 3 K 385/13 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichworte: 1. Das in der Abgabenordnung geregelte Verfahrensrecht im Besteuerungsverfahren enthält keine Regelun

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 10 S 15.5732

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 237.008,35 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antrags

Finanzgericht München Urteil, 18. März 2016 - 7 K 496/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist die Festsetzung der Einkommensteuer für die Jahre 2008 bis 2010. Die Kläger wurden in de

Finanzgericht München Urteil, 18. März 2016 - 7 K 497/15

bei uns veröffentlicht am 18.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Zinsfestsetzung gem. § 233a Abgabenordnung (AO) zur E

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 21. Juli 2016 - 1 BvR 3092/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 18. Juli 2016 - 6 V 84/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit von Bescheiden, die auf der Grundlage eines Betriebsprüfungsberichts erlassen wurden. 2 Die Antragstellerin betrieb in den Streitjahren 201

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. Okt. 2015 - IV B 80/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2015

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juli 2014  8 K 1456/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 23. Juni 2015 - 2 V 74/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tatbestand 1 I. Der Antragsteller begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von aufgrund einer Außenprüfung geänderten Steuerbescheiden für die Jahre 2007 bis 2012, mit denen der Antragsgegner diverse Aufwendungen des Antragstellers nicht zum Be

Finanzgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Dez. 2014 - 13 V 3218/14 A (G)

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 133a Abs. 4 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). 1 Tatbestand: 2Streitig ist, ob das Gericht in seinem Beschl

Finanzgericht Köln Urteil, 29. Okt. 2014 - 5 K 463/12

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten darüber, ob die vom Kläger bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erklärten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsf

Finanzgericht Köln Beschluss, 15. Juli 2014 - 6 V 1134/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 1Gründe: 2I. 3Die Beteiligten streiten in der Hauptsache einerseits über die Höhe der im Rahmen einer Außenprüfung vorgenommenen Hinzuschätzung und andererseits ü

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Juni 2014 - IV R 51/11

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, erzielte in den Streitjahren 1989 bis 1994 Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet...