Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 6 Erteilen und Versagen der Unternehmensgenehmigung

(1) Ohne Unternehmensgenehmigung darf niemand

1.
Eisenbahnverkehrsdienste erbringen,
2.
als Fahrzeughalter selbstständig am Eisenbahnbetrieb teilnehmen oder
3.
Schienenwege, Steuerungs- und Sicherungssysteme oder Bahnsteige betreiben.
Keiner Unternehmensgenehmigung bedürfen
1.
der Betreiber einer Serviceeinrichtung,
2.
der Betreiber einer Werksbahn und
3.
Tätigkeiten im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 und 2, sofern die Eisenbahninfrastruktur einer Werksbahn benutzt wird.

(2) Sind Anforderungen der §§ 6a bis 6e erfüllt, ist die Unternehmensgenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird für eine bestimmte Eisenbahninfrastruktur erteilt.

(3) Die Unternehmensgenehmigung kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller in Deutschland niedergelassen ist oder dort eine juristisch selbstständige Niederlassung betreibt.

(4) Die Genehmigungsbehörde entscheidet über den Antrag so bald wie möglich, spätestens jedoch drei Monate nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

(5) Für jede Eisenbahninfrastruktur darf es nur eine Unternehmensgenehmigung geben. Wird eine Eisenbahninfrastruktur nach § 11 abgegeben oder stillgelegt, so ist die Unternehmensgenehmigung des abgebenden oder stilllegenden Eisenbahninfrastrukturunternehmens für diese Eisenbahninfrastruktur aufzuheben. Im Falle der Abgabe darf die Unternehmensgenehmigung für das übernehmende Eisenbahninfrastrukturunternehmen erst zu dem Zeitpunkt wirksam werden, zu dem die Aufhebung wirksam geworden ist.

(6) Die Unternehmensgenehmigung allein berechtigt nicht zum Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 26 Rechtsverordnungen


(1) Zur Gewährleistung der Sicherheit und der Ordnung im Eisenbahnwesen, des Umweltschutzes oder zum Schutz von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates für

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 6i Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission


Die Vorschriften der §§ 6 bis 6h sind insoweit nicht anzuwenden, als ein auf der Grundlage des Artikels 17 Absatz 5 der Richtlinie 2012/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäisch
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 11 Abgabe und Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen, Betriebspflicht


(1) Betreiber von Eisenbahnanlagen und Betreiber von Serviceeinrichtungen sind zum Betrieb ihrer Eisenbahninfrastruktur verpflichtet. Beabsichtigt ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen1.die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazitä

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 6a Bedingungen für den Erhalt einer Unternehmensgenehmigung


Wer einen Antrag auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung stellt, muss der zuständigen Genehmigungsbehörde vor Aufnahme seiner Tätigkeit nachweisen, dass er den nachstehenden Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit

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24 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2007 - KZR 14/07

bei uns veröffentlicht am 10.12.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KZR 14/07 vom 10. Dezember 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Eisenbahntrassennutzung AEG § 14b; GWB § 90; EnWG § 104; TKG § 139 Die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes und des

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Aug. 2014 - 22 B 11.2608

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Bis zur Verbindung der Berufungsverfahren zur gemeinsamen Entscheidung tragen die Kläger zu 1) und 2) die Kosten des Berufungsverfahrens 22 B 11.2608, die Kläger zu 3) und 4)

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2016 - 22 B 16.976

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Dez. 2016 - M 24 K 16.1172

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Okt. 2017 - W 4 K 16.616

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Juli 2018 - 5 S 2117/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. Oktober 2016 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen den Teilwiderruf eines

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 29. Nov. 2016 - 5 S 2137/16

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den am 27. Oktober 2016 vom Regierungspräsidium Freiburg ausgesprochenen Teilwiderruf des Planfeststellungsbeschlusses zum Betrieb der Museumsbahn der Stadt Blumberg auf dem Strecke

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 30. Juni 2016 - 5 S 1984/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. August 2015 - 1 K 95/15 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die natu

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2016 - 4 LB 2/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 16. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Jan. 2016 - 18 K 3916/15

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Nach Ankündigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) mit E-Mail vom 30.3.

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 17. März 2015 - 3 A 250/12

bei uns veröffentlicht am 17.03.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin ist ein in A-Stadt ansässiges Eisenbahn-Unternehmen, welches mit der DB Netz AG Pachtverträge über Strecken in geschlossen hat. 2 Auf Antrag der Klägerin vom 2.11.2006 erteilte der Beklagte ihr am 12.12.2006 die Genehmi

Landgericht Düsseldorf Urteil, 05. Feb. 2015 - 14d O 11/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von EUR 254.258,42 nebst Zinsen in Höhe von 3 Prozent p.A. -          aus einem Betrag von EUR 11.082,13 seit dem 01.05.2009 bis zum 22.01.2013 -          aus einem Betrag v

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 A 1054/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. März 2013 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 08. Apr. 2014 - 13 A 884/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es ‑ betreffend Ziff. 1. f) des Bescheids der Bundesnetzagentur vom 21. Februar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Dezember 2011 – für in der Hauptsache erledigt erklärt

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. März 2014 - 6 B 55/13

bei uns veröffentlicht am 21.03.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Dez. 2013 - 8 A 10050/13

bei uns veröffentlicht am 18.12.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15. August 2012 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. August 2011 ve

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 19. März 2013 - 1 C 346/12

bei uns veröffentlicht am 19.03.2013

Tenor Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erklärt sich für sachlich unzuständig und verweist den Verwaltungsrechtsstreit an das Verwaltungsgericht des Saarlandes.Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bleibt der Schlussentscheidung de

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 15. Aug. 2012 - 3 K 945/11.MZ

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Erteilung der Betriebsgenehmigung als

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Juli 2012 - 1 L 67/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine ihm seitens des Beklagten auferlegte Verpflichtung zur Durchführung eines Stilllegungsverfahrens für die Eisenbahninfrastruktur Q-V. 2 Der Kläger ist Insolvenzverwalter der D. Eisenbahngesellschaft

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 14. Juni 2012 - 1 L 91/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. Januar 2011 – 4 A 1004/08 – wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außer

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 08. Juli 2009 - 1 M 159/08

bei uns veröffentlicht am 08.07.2009

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 23.Oktober 2008 - 4 B 1162/08 -, mit dem unter Ziffer 1. der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt worden ist, wird als unzul

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Juli 2008 - 9 S 3090/07

bei uns veröffentlicht am 29.07.2008

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. November 2007 - 9 K 2616/07 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Dez. 2006 - 5 S 1793/05

bei uns veröffentlicht am 08.12.2006

Tenor Die Klagen werden abgewiesen. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1  Die Kl

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. März 2005 - 3 S 345/04

bei uns veröffentlicht am 24.03.2005

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Dezember 2003 - 10 K 4532/02 - geändert. Der Beklagte wird verpflichtet, an die Klägerin für das Jahr 2001 weitere Ausgleichszahlungen in Höhe von 38.9

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(1) Betreiber von Eisenbahnanlagen und Betreiber von Serviceeinrichtungen sind zum Betrieb ihrer Eisenbahninfrastruktur verpflichtet. Beabsichtigt ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen1.die mehr als geringfügige Verringerung der Kapazität einer...