Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Einrichtung von Vorbereitungsdiensten

Zeitreise: 18.03.2025

Für die Laufbahnen nach § 2 werden Vorbereitungsdienste eingerichtet. Näheres bestimmen die folgenden Verordnungen über die Vorbereitungsdienste für die jeweiligen Laufbahnen: 1. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst, 2. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst, 3. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Auswärtigen Dienst.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.