MoPeG 2024: Ein Überblick über die wesentlichen Änderungen im Personengesellschaftsrecht

01.09.2024

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Diese tiefgreifende Reform des deutschen Personengesellschaftsrechts bringt wesentliche Veränderungen mit sich, insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der folgende Artikel beleuchtet die wichtigsten Neuerungen und ihre Bedeutung für die Praxis.

1. Einführung des Gesellschaftsregisters für die GbR

Eine der zentralen Neuerungen des MoPeG ist die Einführung eines Gesellschaftsregisters für die GbR. Dadurch wird die GbR als eigenständige Rechtspersönlichkeit anerkannt, die in der Lage ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Die Eintragung in dieses Register ist insbesondere dann erforderlich, wenn die GbR als Inhaberin von Rechten in öffentlichen Registern, wie dem Grundbuch, auftreten möchte. Diese Neuerung verbessert die Transparenz und Rechtssicherheit erheblich.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Eintragung im Gesellschaftsregister zwar nicht zwingend für die Rechtsfähigkeit der GbR ist, aber bei bestimmten Transaktionen, wie dem Erwerb von Immobilien, unerlässlich wird. Dadurch wird die GbR im Rechtsverkehr als rechtsfähiges Subjekt anerkannt und ihre Position im Wirtschaftsleben gestärkt.

2. Klarere Unterscheidung zwischen Außengesellschaft und Innengesellschaft

Das MoPeG führt eine klare Unterscheidung zwischen der rechtsfähigen Außengesellschaft und der nicht rechtsfähigen Innengesellschaft ein. Während die Außengesellschaft aktiv am Rechtsverkehr teilnimmt und im Gesellschaftsregister eingetragen werden kann, bleibt die Innengesellschaft auf interne Beziehungen beschränkt und tritt nicht nach außen auf.

Diese Differenzierung präzisiert die rechtliche Stellung der GbR und stärkt ihre Handlungsfähigkeit im Wirtschaftsverkehr. Die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR führt zu einer Angleichung an die Personenhandelsgesellschaften und spiegelt sich in den angepassten gesetzlichen Rahmenbedingungen wider.

3. Neue Haftungsregelungen und Flexibilität bei der Geschäftsführung

Das MoPeG bringt wichtige Änderungen in den Haftungsregelungen mit sich. Eingetragene GbR-Gesellschafter haben künftig die Möglichkeit, ihre Haftung ähnlich wie bei Kommanditgesellschaften (KG) zu beschränken. Diese Haftungsbegrenzung eröffnet der GbR neue Perspektiven, insbesondere für größere Projekte oder komplexe Unternehmensstrukturen, die bislang aufgrund der unbeschränkten persönlichen Haftung oft vermieden wurden.

Auch die Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der GbR werden durch das MoPeG flexibilisiert. So können Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag festlegen, dass einzelne Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt sind, was die Effizienz und Handlungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich steigern kann.

4. Erweiterte Organisationsmöglichkeiten für Freiberufler

Eine bedeutende Änderung betrifft die Möglichkeit für Freiberufler, sich künftig auch in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft zu organisieren. Dadurch können sie die spezifischen Vorteile dieser Gesellschaftsform, insbesondere die Haftungsbeschränkungen, nutzen, sofern das jeweilige Berufsrecht dies zulässt.

Diese Anpassung bietet Freiberuflern erweiterte Möglichkeiten bei der Wahl ihrer Gesellschaftsform. Sie ermöglicht es ihnen, ihre wirtschaftliche Tätigkeit flexibler und unter haftungsrechtlich vorteilhaften Bedingungen auszuüben. Diese Neuerung stellt eine erhebliche Erweiterung der Organisationsmöglichkeiten für Freiberufler dar, die bislang auf andere Rechtsformen angewiesen waren.

5. Reibungslose Umwandlung und Statuswechsel

Das MoPeG schafft klare Regelungen für den Statuswechsel von Gesellschaften, insbesondere für den Wechsel einer registrierten GbR in eine OHG, KG oder PartG und umgekehrt. Diese Regelungen gewährleisten, dass die rechtliche Identität der Gesellschaft erhalten bleibt und die Eintragungen in den Registern transparent und nachvollziehbar sind.

Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Unternehmensstrukturen flexibel an veränderte wirtschaftliche Bedingungen angepasst werden können, ohne dass die rechtliche Identität der Gesellschaft verloren geht.

Fazit: Chancen und Herausforderungen durch das MoPeG

Das MoPeG 2024 bringt umfassende Änderungen im Personengesellschaftsrecht, die sowohl neue Chancen als auch Herausforderungen für Gesellschaften und ihre Berater mit sich bringen. Die Einführung des Gesellschaftsregisters, die klarere Unterscheidung zwischen rechtsfähiger Außengesellschaft und Innengesellschaft, die neuen Haftungs- und Vertretungsregelungen sowie die erweiterten Organisationsmöglichkeiten für Freiberufler bieten zahlreiche Gelegenheiten, Personengesellschaften flexibler und rechtssicherer zu gestalten.

Für Rechtsanwälte und Unternehmen ist es essenziell, sich frühzeitig mit diesen Neuerungen auseinanderzusetzen und bestehende Gesellschaftsverträge sowie Unternehmensstrukturen an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Nur so können die Vorteile des MoPeG optimal genutzt und rechtliche Risiken minimiert werden.

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