Steuerrecht: Krankengeld: Ohne Zusatzversicherung besteht ab 2009 kein Anspruch

bei uns veröffentlicht am06.12.2008

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, verlieren ab dem 1.1.2009 ihren Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Eine Informationspflicht der Krankenkassen besteht nicht. Der Anspruchsverlust erfolgt automatisch.

Hinweis: Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt nur noch dann eine Krankengeldabsicherung, wenn der freiwillig gesetzlich Versicherte einen Wahltarif abschließt. Problematisch sind hierbei nicht nur die Zusatzkosten. Denn der Selbstständige bindet sich auch für drei Jahre an seine Krankenkasse. Bevor man sich für einen Wahltarif entscheidet, sollten Vergleichsangebote für eine private Zusatzversicherung eingeholt werden.

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