Aktuelle Gesetzgebung: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2014

published on 02/12/2013 12:31
Aktuelle Gesetzgebung: Neue Sachbezugswerte für das Jahr 2014
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Author’s summary by Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
In 2014 beträgt der monatliche Sachbezugswert für freie oder verbilligte Verpflegung 229 EUR (2013: 224 EUR). Für freie Unterkunft liegt der Monatswert bei 221 EUR (2013: 216 EUR).

Die Sachbezugswerte für Frühstück, Mittag- und Abendessen lauten:
  • Frühstück: 49 EUR monatlich (2013: 48 EUR); 1,63 EUR je Mahlzeit (2013: 1,60 EUR),
  • Mittag-/Abendessen: jeweils 90 EUR monatlich (2013: 88 EUR); jeweils 3,00 EUR je Mahlzeit (2013: 2,93 EUR).
Hinweis: Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Verbraucherpreisentwicklung bis zum 30.6.2013 (Sechste Verordnung zur Änderung der, BGBl I 2013, 3871).

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04/01/2018 15:59

Aufwendungen, die durch eine Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dies ist gesetzlich ausgeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwälte für Steuerrecht Berlin
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