Renovierung: Aufwendungsersatz bei ungeschuldet durchführter Endrenovierung?

bei uns veröffentlicht am05.08.2008

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Mietrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Führt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag die Endrenovierung in der Wohnung aus, kann er vom Vermieter den Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er für erforderlich halten durfte. Dies folgt daraus, dass der Mieter eine vermeintliche Verbindlichkeit für den Vermieter erfüllt hat und nicht im eigenen Interesse tätig wurde. Dabei handelt es sich um eine Endrenovierung, deren Vorteile der Mieter gerade nicht mehr nutzen kann. (LG Wuppertal, 23.8.2007 - Az: 9 S 478/06)

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