Reiserücktrittsversicherung: Versicherungsschutz kann auch bei Grunderkrankung bestehen
Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung wird nicht durch eine dem Versicherungsnehmer bekannte Grunderkrankung ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn diese nach der Erfahrung gelegentlich Akutbeschwerden verursachen kann.
So entschied das Landgericht (LG) Duisburg im Fall eines Mannes, der eine Reise wegen massiver Schmerzen im LWS-Bereich mit radikulären Symptomen in beiden Beinen nicht antreten konnte. Die Richter machten in ihrer Entscheidung zwei deutliche Aussagen:
So entschied das Landgericht (LG) Duisburg im Fall eines Mannes, der eine Reise wegen massiver Schmerzen im LWS-Bereich mit radikulären Symptomen in beiden Beinen nicht antreten konnte. Die Richter machten in ihrer Entscheidung zwei deutliche Aussagen:
- Die Beschwerden des Versicherungsnehmers waren eine schwere Erkrankung. Die planmäßige Durchführung der Reise war ihm nicht zumutbar. Die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes lagen damit grundsätzlich vor.
- Folgen die Beschwerden aus einer Grunderkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand, ist dies unerheblich, soweit die Erkrankung für den Versicherungsnehmer später unerwartet eintritt.
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