Reiserecht: Unwirksame Fälligkeitsklausel zur Zahlung des Reisepreises

bei uns veröffentlicht am27.09.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Reiserecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Unzulässig ist eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen (AGB), nach der die Restzahlung des Reisepreises zu einem Zeitpunkt gefordert wird, in dem die Durchführung der Reise noch nicht feststeht.

Im Urteilsfall vor dem Landgericht (LG) Heilbronn war die Restforderung auf den Reisepreis laut AGB spätestens vier Wochen vor Antritt der Reise fällig. Der Reiseveranstalter hatte sich laut AGB allerdings bis zu zwei Wochen vor Reiseantritt einen Rücktritt vom Reisevertrag für den Fall vorbehalten, dass eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Dies stelle nach Ansicht der Richter im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern eine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar, weil zum Fälligkeitstermin für den restlichen Reisepreis die Durchführung der Reise noch gar nicht feststehe (LG Heilbronn, 8 O 240/06).

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Reiserecht

Reiserecht: Ansprüche des Reisenden bei verspätet eintreffendem Reisegepäck

25.08.2016

Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort.
Reiserecht

Reiserecht: Zusatzleistungen am Urlaubsort

02.06.2016

Ob ein Reiseveranstalter, der dem Reisenden Zusatzleistungen am Urlaubsort anbietet, insoweit lediglich als Vermittler oder als Veranstalter auch dieser Leistungen tätig wird, hängt von dem Gesamteindruck ab.
Reiserecht

Reiserecht: Kleiderordnung im gehobenen Hotel ist keine Beeinträchtigung

03.12.2010

Anwalt für Reiserecht - Zivilrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Reiserecht

Reiserecht: Vorformulierte „Trinkgeldempfehlung“ in Form einer Widerspruchslösung ist unwirksam

07.09.2019

Die vom Reiseveranstalter für eine Kreuzfahrt vorformulierte „Trinkgeldempfehlung“, nach der ein pauschaliertes Trinkgeld vom Bordkonto des Reisenden abgebucht wird solange dieser nicht widerspricht, benachteiligt den Reisenden unangemessen. Sie ist daher unwirksam – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Reiserecht Berlin

Reiserecht: Fluglinie muss rechtzeitig über geänderte Flugzeiten informieren

27.10.2019

Nach der Fluggastrechteverordnung muss der Reisende mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, wenn der Flug verlegt wird. Informiert die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig, muss sie Ausgleichszahlungen leisten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Reiserecht Berlin
Reiserecht

Referenzen

(1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(2) Der Versuch ist strafbar.