Mietkaution: Mieter kann bei einer Insolvenz des Vermieters leer ausgehen

07.02.2008
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Der Wohnungsmieter kann eine gestellte Mietkaution bei einer Insolvenz des Vermieters nur ungeschmälert herausverlangen (aussondern), wenn der Vermieter – wie es das Gesetz vorschreibt – die Kaution von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat.

Verstößt der Vermieter gegen diese zugunsten des Mieters vorgesehene Bestimmung, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) der dem Mieter zustehende Auszahlungsanspruch nur eine einfache Insolvenzforderung. Folge ist, dass er seine Mietkaution voraussichtlich gar nicht oder nur in einem Bruchteil zurückbekommen wird. Dies folge nach Ansicht der Richter aus dem allgemeinen insolvenzrechtlichen Grundsatz, dass ein Kontoguthaben nur aus der Insolvenzmasse ausgesondert werden könne, wenn es sich um ein ausschließlich zur Aufnahme von Fremdgeldern bestimmtes Konto handelt.

Hinweis: Der Mieter ist allerdings berechtigt, die Pflicht des Vermieters zur gesonderten Anlage der Kaution durchzusetzen. So kann er vom Vermieter den Nachweis verlangen, dass die Kaution auch tatsächlich auf einem Treuhandkonto angelegt wurde. Solange der Vermieter dieser gesetzlichen Anlageverpflichtung nicht nachkommt, kann der Mieter grundsätzlich die geschuldete Mietzahlung bis zur Höhe des Kautionsbetrags zurückhalten (BGH, IX ZR 132/06).

 

 

Show what you know!
Artikel schreiben

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Sonstige Rechte und Pflichten der Mietvertragsparteien

Mietgebrauch: Weihnachts-Lichterkette ist am Balkon einer Mietwohnung zulässig

27.11.2015

Der Mieter darf am Balkon seiner Mietwohnung eine Lichterkette anbringen. Das ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.

Mietrecht: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss

17.04.2012

Baukostenzuschuss setzt voraus, dass Mieter vor Durchführung der Instandsetzung Beiträge zur Instandsetzung erbracht hat-BGH vom 15.02.12-Az:VIII ZR 166/10

Hundehaltung: Vermieter kann Hunde nicht in jedem Fall verbieten

26.03.2014

Hätte der Vermieter einer Hundehaltung zustimmen müssen, so kann er von seinem Mieter nicht verlangen, die Hundehaltung zu unterlassen.