Architektenrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
published on 20/09/2009 09:14
Architektenrecht: Aktuelle Gesetzgebung: Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Authors
Das Bundeskabinett hat jüngst die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet.
Mit der Neugestaltung der Honorarordnung sollen u.a. Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung erreicht werden. Gleichzeitig soll die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet werden. Zudem wurden die Honorare pauschal um zehn Prozent angehoben. Wesentliche Änderungen sind:
Mit der Neugestaltung der Honorarordnung sollen u.a. Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung erreicht werden. Gleichzeitig soll die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet werden. Zudem wurden die Honorare pauschal um zehn Prozent angehoben. Wesentliche Änderungen sind:
- Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
- Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
- Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ist seit Juli 2006 nur noch die gerichtliche Tätigkeit an verbindliche Gebühren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und stellen für unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein Orientierungsgeländer dar.
- Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
- Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
- Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).
Show what you know!
1 Gesetze
{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
11 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
20/09/2009 09:04
Rechtsanwalt für Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsAktuelle Gesetzgebung
03/02/2009 11:32
Rechtsanwalt zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - S&K Rechtsalt Berlin-Mitte
SubjectsAktuelle Gesetzgebung
27/09/2007 09:16
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsAktuelle Gesetzgebung
14/07/2006 00:48
neue BauO Bln - Bauordnungsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsAktuelle Gesetzgebung
Artikel zu Aktuelle Gesetzgebung