Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung von Reise-AGB in den Vertrag
Sendet ein Reisender ein Angebot ab, ohne vorher auf die Allgemeinen Reisebedingungen (Reise-AGB) gesondert hingewiesen worden zu sein, und schickt der Reiseveranstalter eine Reisebestätigung, auf deren Rückseite die Reise-AGB abgedruckt sind, stellt die Reisebestätigung ein neues Angebot des Reiseveranstalters dar.
Der Reisende nimmt nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Düsseldorf diese Reise-AGB durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises und Antritt der Reise an. In diesem Fall sind die Reise-AGB dann in den Vertrag einbezogen (LG Düsseldorf, 22 S 579/05).
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