Abstandsflächenrecht: Errichtung einer Dachterrasse auf einer Grenzgarage

bei uns veröffentlicht am27.09.2010

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Nachbarrecht - Baurecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Wird auf einer an der Grundstücksgrenze stehenden Garage nachträglich eine Dachterrasse errichtet, verstößt dies gegen das Abstandsflächenrecht.

So entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem bauordnungsrechtlichen Verfahren. Die Richter machten deutlich, dass es sich bei der Baumaßnahme um eine Nutzungsänderung handele. Dachterrasse und Garage würden eine bauliche Einheit bilden. Hierdurch würde ein Gebäude entstehen, das nicht mehr als grenzständige oder grenznahe Garage genehmigungsfähig wäre. Durch die zusätzliche Nutzung als Dachterrasse würde das Gebäude nämlich insgesamt seine Eigenschaft als an der Grundstücksgrenze privilegiert zulässiges Vorhaben verlieren. Es sei daher rechtmäßig, wenn die Behörde die Beseitigung der nachträglich aufgemauerten Brüstung verlange (OVG Berlin-Brandenburg, 10 N 13.07).


Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Nachbarrecht

Baurecht: Grenzwand muss bei Abriss vor Witterung geschützt werden

22.12.2017

Wird durch den Abriss eines Gebäudes eine gemeinsame Grenzwand zum Grundstücksnachbar der Witterung ausgesetzt wird, muss diese Grenzwand geschützt werden – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Nachbarrecht

Nachbarrecht: Weinstubeninhaber ist Lärm vom Kinderspielplatz zumutbar

25.03.2015

Ein in der Nähe einer Weinstube liegender Kinderspielplatz muss wegen des Kinderlärms weder verlegt noch eingestellt werden.
Nachbarrecht

Nachbarrecht: Nachbarin muss Seilbahn auf Kinderspielplatz dulden

04.12.2012

es handelt sich nicht um eine schädliche Umwelteinwirkung-OVG Koblenz vom 24.10.12-Az:8 A 10301/12.OVG
Nachbarrecht

Nachbarrecht: Nachbar muss den Betrieb eines Rasenroboters dulden

27.11.2015

Wenn beim Betrieb eines Rasenroboters die Grenzwerte der TA Lärm eingehalten werden, liegt keine wesentliche Geräuschbelästigung vor.
Nachbarrecht

Nachbarschutz: Pausenhofgeräusche von Grundschulkindern sind kein Lärm

26.08.2014

Nachbarn müssen die üblicherweise von einer Grundschule ausgehenden Geräusche hinnehmen.
Nachbarrecht

Referenzen

(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.