vorgehend
Landgericht Traunstein, 3 O 878/14, 25.08.2014

Gericht

Oberlandesgericht München

ra.de-Urteilsbesprechung zu Oberlandesgericht München Endurteil, 24. März 2016 - 10 U 3730/14

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0 Urteilsbesprechungen zu Oberlandesgericht München Endurteil, 24. März 2016 - 10 U 3730/14

Referenzen - Gesetze

Oberlandesgericht München Endurteil, 24. März 2016 - 10 U 3730/14 zitiert 9 §§.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung


Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:1.Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;2.Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;3.Urteile, dur

Zivilprozessordnung - ZPO | § 286 Freie Beweiswürdigung


(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 291 Offenkundige Tatsachen


Tatsachen, die bei dem Gericht offenkundig sind, bedürfen keines Beweises.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 775 Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung


Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:1.wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder das

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Oberlandesgericht München Endurteil, 24. März 2016 - 10 U 3730/14 zitiert oder wird zitiert von 6 Urteil(en).

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Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 3964/14

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.025,- € festgesetzt. Gründe A. Der Kläger macht gegen den Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Unfall mit Beteiligung eines Frachtfahrzeugs g

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.275,73 € festgesetzt Gründe A. Die Klägerin macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, wobei sie je zwei Dr

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Juli 2015 - 10 U 4733/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 35.000,- € festgesetzt. Gründe A. Die Klägerin macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, wobei sie nun

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Juni 2015 - 10 U 3981/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 39.577,47 € festgesetzt. Gründe A. Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, wobei er eigene

Oberlandesgericht München Urteil, 06. Feb. 2015 - 10 U 70/14

bei uns veröffentlicht am 06.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufungen der Kläger vom 07. und 17.01.2014 werden die Endurteile des LG Landshut vom 29.11.2013 (Az. 23 O 3522/12) und 13.12.2013 (Az. 24 O 3524/12) samt dem jeweils zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsst

Oberlandesgericht München Urteil, 20. Feb. 2015 - 10 U 1722/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 05.05.2014 wird das Endurteil des LG München I vom 17.04.2014 (Az. 23 O 10821/12) samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung a