Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2000 - 1 StR 204/00
published on 17.10.2000 00:00
Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2000 - 1 StR 204/00
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Gericht
Richter
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
1 StR 204/00
vom
17. Oktober 2000
in der Strafsache
gegen
wegen schweren Raubes u.a.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 17. Oktober
2000, an der teilgenommen haben:
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof
Dr. Schäfer
und die Richter am Bundesgerichtshof
Nack,
Dr. Boetticher,
Hebenstreit,
Schaal,
Bundesanwalt
als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Rechtsanwalt
als Verteidiger,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,
für Recht erkannt:
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 21. Dezember 1999 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten durch diese Revision entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
Von Rechts wegen
Von Rechts wegen
Gründe:
Das Landgericht hat den Angeklagten zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. Die zweite Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten in fünf Fällen, Störung von Telekommunikationsanlagen, Entziehung elektrischer Energie und wegen schweren Raubes verhängt. Die gegen den Strafausspruch des die zweite Gesamtfreiheitsstrafe betreffenden Tatkomplexes gerichtete, vom Generalbundesanwalt nicht vertreteneund mit Nr. 147 RiStBV kaum zu vereinbarende Revision der Staatsanwaltschaft ist offensichtlich unbegründet. Schäfer Nack Boetticher Hebenstreit Schaal
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published on 10.11.2010 00:00
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