Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2001 - IV ZB 15/01

published on 05.12.2001 00:00
Bundesgerichtshof Beschluss, 05. Dez. 2001 - IV ZB 15/01
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Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV ZB 15/01
vom
5. Dezember 2001
in dem Rechtsstreit
Richter Terno, den Richter Seiffert, die Richterin Ambrosius, den
Richter Wendt und die Richterin Dr. Kessal-Wulf
am 5. Dezember 2001

beschlossen:
Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 23. Mai 2001 wird auf Kosten des Beklagten aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zurückgewiesen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht entkräftet werden, zumal der Beklagte auch im Beschwerdeverfahren keine eidesstattliche Versicherung der Sekretärin seines Prozeßbevollmächtigten vorgelegt hat.
Beschwerdewert: 85.972 DM Terno Seiffert Ambrosius Wendt Dr. Kessal-Wulf
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