Herr Roland Wendt, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Gericht
Herr Roland Wendt, geboren am 18. September 1949, war von 1999 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Dezember 2014 Richter am Bundesgerichtshof (BGH). Er gehörte dem IV. Zivilsenat an, der für das Versicherungsvertragsrecht und das Erbrecht zuständig ist.
Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Göttingen begann Wendt 1979 seine juristische Laufbahn im niedersächsischen Justizdienst. Er war unter anderem am Landgericht und Amtsgericht Oldenburg, am Amtsgericht Cloppenburg sowie bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Aurich tätig. 1988 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. In den Jahren 1993 und 1994 war er teilweise an das Landgericht Magdeburg abgeordnet, wo er Rehabilitierungssachen bearbeitete. Am 1. Oktober 1999 wurde Wendt zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Dort war er zunächst dem IV. Zivilsenat zugewiesen, von Januar 2000 bis März 2001 war er im VII. Zivilsenat tätig. Ab 2010 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender des IV. Zivilsenats. Zudem war er von 2004 bis 2009 Mitglied des Senats für Notarsachen und mehrfach im Gemeinsamen Senat vertreten.
Während seiner 15-jährigen Amtszeit am Bundesgerichtshof prägte Wendt die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats maßgeblich mit. Er war insbesondere an Entscheidungen im Bereich des Versicherungsrechts beteiligt. Darüber hinaus engagierte er sich in der juristischen Fachwelt durch Vorträge und Veröffentlichungen. So hielt er beispielsweise einen Vortrag mit dem Titel „Aktuelle Rück- und Ausblicke zur Versicherungsrechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs“, in dem er über aktuelle Judikate zur Lebensversicherung vor und nach der VVG-Reform sowie zur Kranken- und Rechtsschutzversicherung berichtete.
Wendt ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Notar“ und gehört dem Beirat der „Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis“ (ZErb) an. Zudem war er als Referent bei Fortbildungsveranstaltungen zur Rechtsschutzversicherung tätig, in denen er über aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen in diesem Bereich informierte.
Herr Roland Wendt trat mit Erreichen der Altersgrenze zum 31. Dezember 2014 in den Ruhestand.

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