Herr Karl-Heinz Seiffert, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat

Herr Karl-Heinz Seiffert, Richter am Bundesgerichtshof, IV. Zivilsenat
Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Herr Karl-Heinz Seiffert, geboren am 17. März 1945 in Berlin, war von 1995 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. März 2010 Richter am Bundesgerichtshof (BGH) und gehörte dem IV. Zivilsenat an, der für das Versicherungs- und Erbrecht zuständig ist.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Baden-Württemberg begann Seiffert seine juristische Laufbahn als Richter auf Probe am Landgericht Stuttgart. Anschließend war er am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt tätig. 1976 wurde er zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt. 1979 folgte die Ernennung zum Richter am Landgericht Stuttgart. Von 1984 bis 1986 war Seiffert als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Nach einer halbjährigen Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart wurde er 1988 zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt und war dort in einem mit Versicherungsrecht befassten Senat tätig. 

Im Jahr 1995 wurde Seiffert zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem IV. Zivilsenat zugewiesen. Dort war er überwiegend mit Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Versicherungsrechts befasst und prägte die Rechtsprechung des Senats maßgeblich mit. Von 1997 bis 2003 war er zudem Mitglied des Senats für Notarsachen. Seiffert war neun Jahre lang stellvertretender Vorsitzender des IV. Zivilsenats und gehörte von 2001 bis 2010 dem Präsidium des Bundesgerichtshofs an. Zudem war er zweieinhalb Jahre nichtständiger Beisitzer am Dienstgericht des Bundes.

Seiffert engagierte sich auch außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit im Bereich des Versicherungsrechts. So referierte er beispielsweise auf Fachtagungen über die neuere Rechtsprechung zur Lebensversicherung, insbesondere zu Themen wie der Klauselersetzung im Treuhänderverfahren (§ 172 Abs. 2 VVG a.F.), Defiziten beim Vertragsschluss, Problemen bei der Anspruchsberechtigung, Tücken des Valutaverhältnisses sowie der Pflichtteilsergänzung bei Lebensversicherungen.

Seiffert trat am 31. März 2010 in den Ruhestand.

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